Antrag

Baustellenabsicherung im Sinne des Rad- und Fußverkehrs

 

In der Verkehrsausschusssitzung am 21.01.2019 hat die Verwaltung laut Protokoll zugesagt, zeitnah ein Konzept zur Sensibilisierung von Bauunternehmen vorzustellen, um zu erreichen, dass Baustellen sicherer für Rad- und Fußverkehr werden und die Überprüfungspflicht eingehalten wird. Die Verwaltung wolle „zur gegebenen Zeit“ berichten.

Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung der Fragen:

Begründung:  

Oldenburg sollte als zertifizierte „fahrradfreundliche Kommune“ einen hohen Sicherheitsstandard für den Radverkehr als Selbstverständlichkeit ansehen und umsetzen, auch bei temporären Verkehrsführungen im Rahmen von Baustellenabsicherungen.

Laut den Ergebnissen der Haushaltsbefragung aus 2009 zum Verkehrsverhalten in Oldenburg (vgl. https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/41/411/Haushaltsbefragungen_Verkehr/OL-Verkehrsmittelumfrage-PRINT2010-LOW.pdf) nutzen insbesondere Kinder und Jugendliche das Fahrrad für mehr als 50 % ihrer Wege. Dieser Wert dürfte sich bis heute deutlich erhöht haben. Gerade für die Altersgruppen der Schülerinnen und Schüler ist eine klare, eindeutige und sichere Verkehrsführung unerlässlich.

Am Beispiel der durch die Baustellenabsicherung veranlassten Verkehrsführung am Wallkino lässt sich das Anliegen begründen und nachvollziehen. Hier muss der Radverkehr vom geteilten Fuß- und Radweg auf die Fahrbahn und nach der Baustelle von der Fahrbahn wieder auf den Radweg gelenkt werden. Dadurch entsteht eine gefährliche und riskante Situation für Radfahrende, die sich an unüblicher Stelle in den fließenden Verkehr einfädeln müssen und die Situation womöglich noch nicht schnell genug erfassen können (Stichwort: SchülerInnen).

Die ursprünglichen Maßnahmen (Hinweisschild und eine zu schmale Rampe) waren unzureichend, da sie nicht alle Verkehrsteilnehmenden ausreichend sensibilisierten und das Sicherheitsgefühl für Radfahrende nicht ausreichend berücksichtigten.

Eine weitere häufige und problematische Situation zeigt sich an anderer Stelle (siehe erstes Beispielbild, Bloherfelder Straße): Der Rad- oder Fußweg auf der Nebenanlage ist gesperrt. Im ersten Fall weichen die Radfahrenden entweder auf den Fußweg aus und gefährden die Fußgänger, oder weichen an unerwarteter Stelle in den fließenden Verkehr auf der Straße aus und gefährden sich selbst. Im zweiten Fall weichen die Fußgänger auf den Radweg aus und gefährden sich, oder sie machen Umwege. Eine temporärer, eindeutig markierter Radstreifen auf der Fahrbahn würde beide Situationen schlagartig sicher und übersichtlich machen, wird jedoch nur selten eingesetzt.

Im Zuge der Entwicklung einer klimaneutralen Mobilität innerhalb der Stadt Oldenburg bis 2035 ist davon auszugehen, dass der Anteil des Alltagsradverkehrs weiter zunimmt und entsprechende Standards einen dauerhaften Mehrwert für den Schutz und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung liefern.

Nachfolgend ein paar Beispielbilder zur Veranschaulichung:

Eine Orientierung bietet womöglich der „Leitfaden Baustellen – Führung von Fuß- und Radverkehr im Baustellenbereich mit Vollzugsempfehlungen“ der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V

f.d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN                             f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Michael Wenzel, Maik Niederstein,                                     Vally Finke, Germaid Eilers-Dörfler,

Claudia Küpker, Tim Harms                                                        Renke Meerbothe