Wir bitten um einen Bericht der Denkmalschutzbehörde Oldenburg zur neuen Rechtslage, der alten und neuen Genehmigungspraxis der Denkmalschutzbehörde und möglichen Spielräumen, um in Oldenburg mehr Solarenergie auch auf geschützten Gebäuden zu ermöglichen.
Begründung:
Bisher hat der Denkmalschutz häufig die Installation von Solaranlagen auf Dächern verhindert. Am 28. Juni dieses Jahrs wurde jedoch eine Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes veröffentlicht. Seitdem überwiegt in der Regel das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien die Interessen des Denkmalschutzes „wenn … in die denkmalwerte Substanz nur geringfügig eingegriffen wird“ (§7 Abs. 2 Nds. DSchG). Unklar ist allerdings, was „geringfügig“ bedeutet. Vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Klima- und Energiekrise bringt jede zusätzliche Solaranlage in der Stadt ein Stück Unabhängigkeit, kostengünstige Energie und Klimaschutz.
f.d. GRÜNEN-Ratsfraktion f. d. SPD-Ratsfraktion
gez. Dr. A. Alhamwi, M. Niederstein, Dr. S. Rohe, M. Wenzel gez. P. Behrens, V. Finke, T. Klein