Antrag

Sozialquote muss sein

 

Nächste Sitzung des Verwaltungsausschusses am 29.09.2025: Ergänzungsantrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bauvorhaben „Wohn- und Geschäftshaus“ Bremer Heerstraße 172

Aufnahme der Sozialquote und Umsetzung des vom Rat beschlossenen Musterfestsetzungskataloges

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt für die oben genannte Sitzung des Verwaltungsausschusses folgenden Ergänzungsantrag:

Beschlussvorschlag: 

Der städtebauliche Vertrag zum Bauvorhaben „Wohn- und Geschäftshaus“ Bremer Heerstraße 172 wird um die Festlegung der Sozialquote im Wohnungsbau sowie um die Aufnahme der relevanten Festsetzungen aus dem Musterfestsetzungskatalog ergänzt.

Begründung: 

Politik und Verwaltung haben sich für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages entschieden, um den Bau eines Drogeriemarktes an der Bremer Heerstraße 172 schnell und effektiv zu ermöglichen. Der Einsatz des Instruments des „städtbaulichen Vertrages“ ist eine zeiteffiziente Alternative zur ansonsten notwendigen Änderung des Bebauungsplans. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN unterstützt dieses Vorgehen grundsätzlich.

Allerdings sieht der vorliegende städtebauliche Vertrag weder die Verpflichtung zur Umsetzung der vom Rat beschlossenen Sozialquote im Wohnungsbau noch die Anwendung der vom Rat beschlossenen Musterfestsetzungen für neue bzw. geänderte Bebauungspläne vor. Der Beschluss zum Musterfestsetzungskatalog sieht ausdrücklich vor, dass diese Festsetzungen auch in städtebauliche Verträge übernommen werden, wenn auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans verzichtet wird.

Der Verzicht auf die Anwendung umweltrelevanter Festsetzungen aus dem Musterfestsetzungskatalog stellt auch eine Ungleichbehandlung im Vergleich zum städtebaulichen Vertrag für das eingeschränkte Gewerbegebiet im Bebauungsplan 225 I dar. Dieser Vertrag betrifft das Neubauvorhaben der Kita Eßkamp 23 sowie das Büro- und Geschäftshaus Eßkamp 25/27, und beide Verträge wurden in derselben Ausschusssitzung behandelt und beschlossen.

Wir fordern die Umsetzung der Ratsbeschlüsse auch für den vorliegenden o.g. städtebaulichen Vertrag.