Antrag

Tschüss Ringlokschuppen

 

Dringlichkeitsantrag zum Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 821 – geplanter Abriss des Ringlokschuppens - zur Sitzung des Allgemeinen Ausschuss (AAA) und des Verwaltungsausschusses (VA) am 10.11.2025

Beschlussvorschlag:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 821 Östlich Pferdemarkt/westlich ZOB wird eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) erlassen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der im Jahr 1895 errichtete Ringlokschuppen unter Denkmalschutz gestellt werden kann.

Begründung:

Im Fraktionsschreiben vom 05.11.2025 teilt die Stadtverwaltung mit, dass der Standort der EWE an der Donnerschweer Straße sowohl entwickelt als auch veräußert werden soll. Nach aktuellem Kenntnisstand ist vorgesehen, den auf dem Gelände befindlichen historischen Ringlokschuppen bereits Ende November 2025 abzureißen. 

Aus diesem unmittelbar bevorstehenden Abriss ergibt sich die Dringlichkeit des Antrags.

Der Ringlokschuppen, erbaut im Jahr 1895, ist ein stadtbildprägendes Industriedenkmal und ein Zeugnis der Oldenburger Eisenbahngeschichte. Seit Jahrzehnten wurde seitens der Stadtgesellschaft und der Kommunalpolitik der Wunsch geäußert, dieses Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Seitens der EWE wurde bisher stets zugesichert, das Bauwerk zu erhalten. Ein Verkauf der Flächen an der Donnerschweer Straße, einschließlich des Ringlokschuppens, wurde bislang abgelehnt.

Vor dem Hintergrund der nun geplanten Veräußerung und des angekündigten Abrisses besteht akuter Handlungsbedarf. Eine Veränderungssperre soll sicherstellen, dass bis zur Klärung der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Bedeutung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.

Wir beantragen daher den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 821 sowie die Prüfung des Denkmalschutzes für den Ringlokschuppen.