Antrag

Überdachung eines Parkplatzes mit PV-Anlagen

 

Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft und Hochbau wird beauftragt, eine geeignete Parkplatzfläche (mit mindestens 35 Stellplätzen) auf seinen Grundstücken möglichst vollständig als Pilot- und Demonstrationsprojekt mit PV-Modulen zu überdachen.

Bis zum August 2022 legt der BEGH dem Ausschuss einen Zwischenbericht zu identifizierten Potenzial-Parkplatzflächen, den voraussichtlichen Kosten und den möglichen Betriebsmodellen (Netzeinspeisung, Eigenverbrauch angrenzende Gebäude, E-Ladestationen, Lieferung an Dritte vor Ort) vor.

Die Module sollen bis zum April 2023 installiert und im Betrieb sein.

Begründung:

Um die Klimaziele des globalen Paris-Abkommens und der Stadt Oldenburg zu erreichen, müssen viel mehr Flächenpotenziale zur Nutzung von Erneuerbaren Energien genutzt werden. Ein großes Potenzial hat die Integration von Photovoltaik in schon erschlossenen Flächen, wie etwa auf versiegelten Parkplätzen. Mit dieser doppelten Flächennutzung wird der Flächenverbrauch reduziert und wir können noch mehr klimafreundlichen und günstigen Solarstrom ernten. Laut Fraunhofer ISE (2021) könnten bei einer PV-Überdachung von 300.000 großen Parkplätzen in Deutschland etwa 59 GWpeak PV-Leistung erreicht werden[1]. Damit allein könnte Deutschland seine insgesamt installierte PV-Leistung etwa verdoppeln. Die Überdachung von Parkplätzen kann noch weitere Vorteile haben, etwa ein Kühleffekt im Sommer oder reduzierte Kosten für den Winterdienst bei Schneefall und Glätte.

gez. Dr. Sebastian Rohe, Ruth Drügemöller,                gez. Tom Schröder, Christina Bernhardt, Bernhard Ellberg

Andrea Hufeland, Ingrid Kruse

[1] Fraunhofer ISE (2021, S. 35 ff.): Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland. Online abrufbar unter: https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf