Antrag

Verzicht auf Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen

 

Wir beantragen für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am 03.09.2025 folgenden Tagesordnungspunkt:

Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen

Beschlussantrag:

Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen wird abgeschafft. Die Verordnung zur Vergnügungssteuer wird zum 01.01.2026 entsprechend überarbeitet und § 1 Nr. 1 der Satzung „Tanzveranstaltungen“ wird gestrichen.

Begründung:

Prüfung der rechtlichen und finanziellen Auswirkungen: Im Rahmen des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und der SPD vom 25.10.2024 hat die Verwaltung die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen eines Verzichts auf die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen mit Livemusik zur AFB-Sitzung im Dezember 2024 geprüft. Das Ergebnis der Prüfung zeigt, dass ein Verzicht auf die Erhebung der Vergnügungssteuer rechtlich zulässig ist. Eine Differenzierung zwischen Livemusik und Musik von Tonträgern ist jedoch nicht möglich, da dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Art. 3 GG) verstoßen würde.

Durch den Verzicht auf die Vergnügungssteuer entsteht ein Einnahmeverlust von voraussichtlich rund 35.000 € pro Jahr.

Aktuelle Situation

Kulturelle, nicht-gewerbliche Veranstaltungen, wie Konzerte oder Schützenfeste, sind bereits steuerbefreit. Einige niedersächsische Städte, darunter Osnabrück, Braunschweig und Wolfsburg, haben die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen bereits abgeschafft. Dieser Schritt hat sich in diesen Städten als förderlich für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung erwiesen.

Die derzeitige Vergnügungssteuersatzung der Stadt Oldenburg vom 25.11.2019 sieht in § 1 Nr. 1 vor, dass Tanzveranstaltungen grundsätzlich besteuert werden. Diese Regelung führt dazu, dass Konzerte, bei denen auch getanzt wird, steuerlich mit Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Striptease- und Peepshows gleichgesetzt werden. Dies steht im Widerspruch zur Praxis, dass für andere kulturelle Veranstaltungen keine Vergnügungssteuer erhoben wird.

Die Grenze zwischen Tanzveranstaltungen, Konzerten und anderen Kulturveranstaltungen ist nicht klar zu ziehen. Es ist nicht mehr zeitgemäß, Clubs und Diskotheken ausschließlich als „Vergnügungsstätten“ zu klassifizieren, zumal diese auch einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt und zum gesellschaftlichen Miteinander leisten.

Die Club- und Veranstaltungsszene spielt eine zentrale Rolle in der kulturellen Identität und Vielfalt der Stadt. Clubs und Veranstaltungsorte bieten nicht nur Raum für musikalische Innovation und kulturellen Ausdruck, sondern fördern den Austausch und die Gemeinschaft, insbesondere unter jungen Menschen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Nachtökonomie und tragen zur Attraktivität der Stadt bei.

Die Betreiber von Clubs und Diskotheken sehen sich zunehmend mit steigenden Betriebskosten, Sicherheitsauflagen und anderen Anforderungen konfrontiert. Die Vergnügungssteuer stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Durch die Abschaffung der Steuer könnten Hürden für Veranstalter abgebaut und Anreize geschaffen werden, das Nachtleben in der Stadt für junge Menschen attraktiver zu gestalten.

Vorschlag zur Kompensation von Einnahmeverlusten:

Zur Kompensation der wegfallenden Steuereinnahmen könnte zum Beispiel eine Erhöhung der Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten geprüft werden. Dies würde die Einnahmeverluste durch die Abschaffung der Steuer für Tanzveranstaltungen ausgleichen und gleichzeitig die städtische Haushaltslage stabilisieren.

Mit der Abschaffung der Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen sollen die Attraktivität des städtischen Nachtlebens gesteigert und die kulturelle Szene langfristig unterstützt werden. Insbesondere für junge Menschen soll ein ansprechenderes und kreativeres Angebot geschaffen werden, was die Lebensqualität in der Stadt fördert und die kulturelle Landschaft bereichert.