Antrag

Vogeljagd im Naturschutzgebiet „Bornhorster Huntewiesen

 

Wir bitten um eine Stellungnahme der Jägerschaft zur Jagdausübung in den Bornhorster Huntewiesen. Sollte in der Stellungnahme nicht dargestellt werden können, dass die Entenjagd der Verhinderung seltenerer Vogelarten dient, sollte diese untersagt werden.

Wir bitten darüber hinaus die Verwaltung um eine Stellungnahme bezüglich der Jagdkontrolle.

Die Stadt Oldenburg sollte für das Naturschutzgebiet (NSG) eine neue zeitgemäße Jagdverordnung erstellen.

Begründung:

Die 30 Jahre alte Verordnung zur Jagdausübung in den „Bornhorster Huntewiesen“ sollte endlich in eine neue Form gebracht werden, wie es per EU-Gesetz für alle Naturschutzgebiete in Deutschland zwingend erforderlich ist. Insbesondere fordern wir die Einstellung der Jagd auf Vögel im dortigen NSG.

Es werden nur Enten bejagt. Jedoch, sind durch die Vogeljagd, die bisher im NSG „Bornhorster Huntewiesen“ erlaubt ist, auch Krähenvögel, Ringeltauben, Fasanen, Höckerschwäne, Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse betroffen. Alle diese Arten treten nur in geringer Zahl während der Jagdzeiten im Gebiet auf. Im Gebiet wurden auch schon Jäger aus dem Landkreis Cloppenburg beobachtet. Es scheint einen regelrechten Jagdtourismus zu geben.

Durch Schüsse der Entenjäger werden auch immer wieder Wildgänse, die ganzjährig geschützt sind, zum Auffliegen und letztlich zu Verlassen des Schutzgebietes veranlasst. Diese durch Entenjäger vergrämten Gänsegruppen fliegen dann in die weitere Umgebung, um in den Grünländereien Ruhe und Nahrung zu finden. Die Jagd auf Vögel (im speziellen auf Enten) sollte ebenfalls eingestellt werden, um Schaden von den Umgebungslandwirten abzuwenden.