Oldenburg erklärt sich zur TTIP-freien Stadt
In Anknüpfung an den mehrheitlichen Beschluss des Stadtrates vom 26.05.2014, „Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch das Abkommen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)“ bekräftigt der Stadtrat seine hier aufgestellten Forderungen zu den Verhandlungen um das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP), mit der symbolischen Schaffung einer TTIP-freien Zone auf seinem Hoheitsgebiet, da er seine kommunale Organisationsfreiheit für Oldenburg nicht beeinträchtigt sehen möchte.
Damit folgt die Stadt Oldenburg Hunderten von anderen Städten in Deutschland und Europa, die sich auch zur TTIP-freien Kommune bzw. Stadt erklärt haben (vgl. Landkarte bei http://www.umweltinstitut.org/themen/verbraucherschutz-ttip/freihandelsabkommen/kommunen-gegen-ttip.html).
Dass die geplanten Freihandelsabkommen TTIP, CETA und insbesondere auch TiSA die Organisationsfreiheit von Kommunen stark gefährden können, erklären auch die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen. „Freihandelsabkommen bergen […] erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch die Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden. […] Sollten typische kommunale Dienstleistungen, wie die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, der Öffentliche Personennahverkehr, Sozialdienstleistungen, Krankenhäuser oder die Kultur Regeln zur Liberalisierung unterworfen werden, würde die derzeit garantierte, umfassende Organisationsentscheidung von Kommunalvertreter_innen durch rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtete einheitliche Verfahren ersetzt.“
Darin werden sie auch vom Hauptausschuss des Deutschen Städtetages unterstützt, der am 12. Februar 2014 in München den Beschluss gefasst hat, „dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsabkommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.“
Auch der Bundesverband der öffentlichen Dienstleistungen (bvöd), ein Zusammenschluss von kommunalen und regionalen öffentlichen Unternehmen, Kommunalverbänden, Fach- und Wirtschaftsverbänden der öffentlichen Wirtschaft, von öffentlichen Arbeitgeberverbänden und der öffentlichen Verwaltung, warnt vor „[…] uneingeschränkten Marktzugangsverpflichtungen im TTIP (, die; E.Ä.) den demokratisch legitimierten nationalen und europäischen Rechtsrahmen in Frage (stellt und; E.Ä.) die Organisationshoheit der Gebietskörperschaften und die Vielfalt der Erbringungs-formen als Ausdruck des kommunalen Selbstverwaltungsrechts gefährden würden.“
Insbesondere die Investitionsschutzregelungen mit Klagerechten von transnationalen Konzernen, vor nicht öffentlichen Schiedsgerichten dienen der prophylaktischen Unterbindung von politischen Entscheidungen zur Verbesserung von Standards im Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitnehmerschutz u.a. Bereichen der Daseinsvorsorge und Kultur.
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