Blogeintrag

Zweiter Workshop um ein mögliches neues Stadion

In Vorbereitung des zweiten Workshops zur Stadiondiskussion am 11.10.2022 erinnern wir an die offenen Fragen aus August 2022. Einige Fragen haben wir noch hinzugefügt. Wir haben die Fragen thematisch gegliedert. Die Begründungen liegen Ihnen bereits vor.

 

Bebauungsplan / Baugenehmigung

  1. Welche Schritte wären nötig, um den Bebauungsplan 652 (Marschweg) und die Baugenehmigung der Haupttribüne hinsichtlich des Spielbeginns bzw. der maximal möglichen Zuschauerzahl (auf 15.000 mit Spielbeginn 19:00 Uhr) anzupassen?

Lärmgutachten

  1. Welche weiteren Lärmschutzmaßnahmen würden welche Lärmreduzierung am Marschwegstadion erreichen können?
  2. Auch für den Standort Maastrichter Straße ist ein Lärmgutachten unumgänglich. Welchen Zeitplan verfolgt die Verwaltung für die Durchführung eines Lärmgutachtens? Welche Berechnungsgrundlagen / Planungen können verwendet werden (Stichwort: Simulation der Schallausbreitung)? Welches Gutachterbüro wird beauftragt?

Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes („seltene Ereignisse“)

  1. An wie vielen Tagen jährlich in den letzten 5 Jahren wurden die (Schall)Richtwerte bei „seltenen Ereignissen“ gem. 18. BImSchV an der Sportstätte Marschwegstadion (voraussichtlich, falls keine Messungen vorliegen) überschritten? (Laut Anhang 1.5 der 18. BImSchV darf dies nur an höchstens 18 Kalendertagen im Jahr geschehen, unabhängig von der Zahl der einwirkenden Sportanlagen.)
  2. Wie viele „seltene Ereignisse“ gem. 18. BImSchV wird es voraussichtlich in den Jahren 2022 und 2023 an der Sportstätte Marschwegstadion geben?
  3. An wie vielen Tagen jährlich in den letzten 5 Jahren wurden die (Schall)Richtwerte bei „seltenen Ereignissen“ gem. 18. BImSchV am Standort EWE-Arena / Maastrichter Straße / Weser-Ems-Hallen überschritten?
  4. Wie viele „seltene Ereignisse“ gem. 18. BImSchV wird es voraussichtlich in den Jahren 2022 und 2023 am Standort EWE-Arena / Maastrichter Straße / Weser-Ems-Hallen geben?
  5. Welche Rolle spielen öffentliche Veranstaltungen, wie der Kramermarkt bei der Beurteilung der „seltenen Ereignisse“ nach 18. BImSchV? Falls sie dazu gerechnet werden würden, wären schon wie viele „seltene Ereignisse“ im Jahr ausgeschöpft?
  6. Gibt es im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder anderer Gesetze weitere Regelungen, die den Standort Maastrichter Straße einschränken, sodass eine Nutzung als Heimspielstätte bzw. als multifunktionale Konzertstätte beeinträchtigt bzw. verhindert werden könnte? Wenn ja, welche?
  7. 2021 erließ der Bundesrat eine Änderung der Sportstättenanlagenlärmverordnung. Dort heißt es: „… soll ermöglichen, dass Großveranstaltungen und Turnierwettkämpfe mit ihren üblicherweise hohen Geräuschemissionen durchgeführt werden können, wenn die dadurch verursachten Überschreitungen der Immissionsrichtwerte selten auftreten“ und stellt klar, dass reguläre Liga- und Pokalspiele in Stadien als „seltene Ereignisse“ gelten können. Wie beurteilt die Verwaltung diese rechtliche Neuerung vor dem Hintergrund der bestehenden Baugenehmigung bzw. einer möglichen Anpassung der Baugenehmigung?

Parkplätze für PKW und Busse

  1. Wie viele Parkplätze für PKW und Busse sind mindestens in der Umgebung des Stadions vorzuhalten. Wir bitten um Angaben de Radius aufgrund welcher Bestimmungen/Grundsätze),
  2. Welche Möglichkeiten gibt es, die erforderlichen Parkplätze in der näheren Umgebung des Marschwegstadions synergistisch vorzuhalten (z. B. Marsch- und Prinzessinnenweg und weitere) ggfs. durch ein Parkleitsystem zu schaffen.

Bodensanierung Maastrichter Straße

  1. An der Maastrichter Straße wurde eine Altlasten-Sanierung / Bodensanierung mit dem Ergebnis einer vollversiegelten Asphaltfläche als Umweltauflage durchgeführt. Aus welchen Gründen wurde diese Umweltauflage als vollversiegelte Asphaltfläche umgesetzt? Treten bei einer möglichen Entsiegelung giftige/gesundheits- oder umweltschädliche Gase oder Flüssigkeiten aus? Wie lange soll diese Umweltauflage so bestehen bleiben? In dem Zusammenhang bitten wir um Zusendung des Abschlussgutachtens der Bodensanierung.
  2. Bisher wurde nur ein Teilbereich der Gesamtfläche Maastrichter Straße saniert. Unseres Wissens bestehen mindestens noch eine Klärschlammgrube und womöglich weitere Altlasten auf dem Gelände. Wann bzw. unter welchen Umständen (z. B. im Vorfeld einer Bebauung des Geländes) sollen weitere Sanierungen durchgeführt werden? Welche Kosten entstehen?

Transparenz schaffen

  1. Was halten Sie, Herr Oberbürgermeister im Sinne der Transparenz auch gegenüber der interessierten Bevölkerung von der Bündelung aller öffentlich zur Verfügung stehenden Informationen (Gutachten, Studien, Planungen und sonstige Informationen) auf der Webseite gemeinsam.oldenburg.de? So kann leicht zugänglich (ohne notwendige Registrierung) jede interessierte Person alle Informationen einsehen.
  2. Könnte in diesem Zusammenhang auch eine Fragen-Funktion auf der Webseite etabliert werden, um nach Beantwortung eine FAQ-Liste zu erstellen?