Pressemitteilung

Erziehungsfachkräfte in den Kindertagesstätten brauchen eine gute Bezahlung

Presseecho zur NWZ-Berichterstattung „Gehalt von Erziehern strittig“ am 24. März 2014 Die von der Grünen Ratsfraktion schon mehrfach thematisierte Frage nach Fachkräften in den Kindertagesstätten war im Januar im Jugendhilfeausschuss diskutiert worden. In dem Zusammenhang forderte der Ausschuss einstimmig die Verwaltung auf, Kosten zu ermitteln. Und zwar geht es um die Kosten, die für die Stadt Oldenburg entstünden, wenn dauerhaft alle Zweitkräfte in den Kindergärten und Horten sowie die Zweit – und Drittkräfte in den Krippen mit einer Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher nach der Tarifgruppe S6 statt wie momentan nach S3 vergütet würden. Dieser Auftrag hat offensichtlich bewirkt, dass sich Beschäftigte aus den Kindertagesstätten nunmehr selbst kräftig zu Wort gemeldet haben. Sie haben in der Sitzung am 24. März ihre Arbeitssituation sehr gut dargestellt und viele gute Argumente dafür gebracht, die jetzige unterschiedliche Bezahlung für die gleiche Arbeit, die von Erziehungsfachkräften geleistet wird, abzuschaffen. Die Beschäftigten in den Kindertagesstätten haben tagtäglich eine sehr qualifizierte und verantwortungsvolle Arbeit zu leisten. Die Ansprüche von Seiten der Gesellschaft an deren Arbeit sind in den letzten Jahren immens gewachsen. Jedoch gibt es eine hohe Diskrepanz zwischen der Entlohnung und der Leistung der Fachkräfte in den Kindertagesstätten, meint Rita Schilling. Es sei gut, dass die Beschäftigten sich zu Wort melden und ein Signal für Politik und Verwaltung, sich dieser Frage jetzt zu stellen. Zur Ausschusssitzung im Mai wird die Stadtverwaltung Zahlen vorlegen über die Mehrkosten, die durch eine Neubewertung der Stellen im Kindertagesstättenbereich auf die zukünftigen städtischen Haushalte zukommen würden . Zudem erhoffen wir weitere bessere Arbeitsbedingungen, die das neue geplante niedersächsische Kindertagesstättengesetz sicherlich bringen wird. Nur Personal, das gut qualifiziert und hoch motiviert ist, kann letztendlich für gute Betreuung und frühkindliche Bildung sorgen. Zum Schluss sollte nicht unerwähnt bleiben, dass auch die Tarifverträge Änderungsbedarf haben hinsichtlich der Bewertung der Leistungen von qualifiziertem Personal in Kindertagesstätteneinrichtungen.