Pressemitteilung

Es gibt kein Wahlrecht für die Kommune

Presseecho zur NWZ-Berichterstattung vom 08.01.2014 „Grüne wollen Radfahrer auf die Straße holen“ Zum Artikel „Grüne wollen Radfahrer auf die Straße holen“ erklärt Ratsherr Sascha Brüggemann (Bündnis 90 / Die Grünen): „Es ist nicht so, wie im Artikel dargestellt, dass die Kommune ein Wahl-recht hätte, wo sie die Gesetze anwendet. Geltendes Recht muss immer angewandt werden. Im Falle der Radwegebenutzungspflicht ist es so, dass die zuständige Behörde prüfen muss, ob die Voraussetzungen für eine solche Anordnung vorliegen. Die zugehörige Verwaltungsvorschrift enthält dazu genaue Angaben, wie der bauliche Zustand sein muss. Zum Beispiel sind dort Mindestbreiten festgesetzt, aber auch noch einige andere Dinge. Zudem muss eine Abschätzung der örtlichen Gefahrenlage erfolgen. Letzteres ist etwas komplexer, da nicht nur quantifizierbare Faktoren wie Unfallzahlen, Verkehrs-dichte, Schwerlastanteil usw. eine Rolle spielen, sondern auch andere Faktoren, wie zum Beispiel der Straßenverlauf oder die Beleuchtung. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.11.2010 einen besonderen Schwer-punkt auf die Beurteilung der örtlichen Gefahrenlage gelegt. Diese ist nach Ansicht des Gerichtes vor allen anderen Aspekten zu beurteilen. Wenn auf Grund der örtlichen Umstände eine besondere Gefahrenlage nicht vorliegt, darf keine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden, auch wenn ein gut ausgebauter Radweg in einwandfreiem Zustand vorhanden ist. Oldenburg hat sich bisher schon recht vorbildhaft verhalten und die seit 1997 geltenden rechtlichen Reformen im Bezug auf die Radwegebenutzungspflicht in weiten Teilen der Stadt umgesetzt. Unsere Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ist jedoch der Ansicht, dass es auch unter den verbleibenden Straßen einige gibt, auf denen die Anordnung zweifelhaft ist. Uns ist bewusst, dass nicht auf allen Straßen die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden wird. Das gibt die aktuelle Rechtslage auch gar nicht her. Mit unserem Antrag möchten wir eine Neuprüfung unter Anwendung der aktuellen Rechtslage erreichen. Uns ist zudem auch klar, dass es immer noch viele Radfahrer gibt, die sich auf einem separierten Hochbordradweg sicherer fühlen. Wir wollen diese Radfahrer nicht auf die Straße zwingen, sondern an den stärker frequentierten Straßen ohne Radwegebenutzungspflicht allen Radfahrern ein Wahlrecht ermöglichen, wo sie fahren möchten. Daher plädieren wir dort für eine Freigabe des Gehweges für die Fahrräder, sofern es nicht zu Konflikten mit den Fußgängern kommt, zum Bei-spiel auf Grund zu geringer Breite.“