Pressemitteilung

GRÜNE: CMO braucht Nachhilfestunden in Demokratie wie die AfD

Presse-Echo vom 2.7.2018

Die NWZ betitelt am 26.6.18 einen Artikel zur Umweltzone mit Zahlen aus der unseriösen Stellungnahme des City Management Oldenburg.

Darin fordert das CMO eine differenzierte Betrachtung der Umweltzone, aber schafft genau das selbst nicht. Das CMO operiert dabei nicht nur selbst mit dubiosen Milchmädchenrechnungen, die auch noch von der NWZ reißerisch im Titel übernommen wurden, sondern verleumdet möglicherweise einen gemeinnützigen Verein und zeigt mangelndes Rechtsstaatsverständnis.

Das CMO verwendet eine simple Multiplikation basierend auf unbelegten Annahmen und ohne Differenzierung, z.B. auch anderer Verkehrsteilnehmer wie Radfahrern. Dabei wird auch die differenzierende, aber unberücksichtigte Annahme kaum bestreitbar sein, dass z.B. Fahrer der neuesten Fahrzeuge oftmals zahlungskräftiger sind als Fahrer der ältesten Fahrzeuge und somit ein gewisser nicht proportionaler Umsatzzusammenhang zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen besteht. Genauso könnte man auch annehmen, dass die Konsequenzen um den Faktor 10 geringer sind.

Das CMO bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe als „privater Verein mit dubioser Vita“, dabei ist die DUH ein gemeinnütziger Verein wie das CMO, der sich seit mehr als 40 Jahren und damit doppelt so lange wie das CMO einsetzt und auch deutlich mehr Mitglieder hat als das CMO und nicht teilweise den Umsatz der eigenen Mitglieder als „gemeinnützigen Zweck“ tarnt wie das CMO. Das CMO spricht davon „wie ein Rechtssystem erpressbar wird“ durch Klageerfolge der Deutschen Umwelthilfe und hinterfragt damit den gut funktionierenden Rechtsstaat und demokratische Prinzipien und übernimmt dabei die Argumentationslinie der AfD in Ausschüssen und Rat. Es herrscht offenbar die irrige Meinung, dass die Deutsche Umwelthilfe eine einzige Person sei, die einen ganzen Rechtsstaat und die Demokratie und die Mehrheit der Deutschen erpressen würde und dass Demokratie erst dann herrscht, wenn ausschließlich große Bevölkerungsgruppen zusammen ein Recht hätten zu klagen.
Offenbar benötigt nicht nur die AfD, sondern auch das CMO Nachhilfe in Rechtsstaatlichkeit und Demokratie: in einer Demokratie herrscht üblicherweise Gewaltenteilung, d.h. u.a., dass demokratische Mehrheiten Gesetze erlassen, die z.B. die Fahrzeughersteller auch schon lange erwiesenermaßen technisch und wirtschaftlich einhalten können. Richter prüfen im Zweifel, ob die Gesetze eingehalten werden. In einem demokratischen Rechtsstaat kann jeder Einzelne klagen, wenn die Gesetze verletzt wurden. z.B. wenn Körperverletzung oder gar Mord begangen wird. Trotzdem hat die Fahrzeugindustrie in offensichtlicher Zusammenarbeit mit den Regierungen Merkel, dem Kraftfahrtbundesamt etc. in erwiesenermaßen verbrecherischer Form die Vorschriften nicht eingehalten.
Es sind nicht die Kläger, die die Urteile für Fahrverbote, Milliardenstrafen und Haftstrafen aussprechen, sondern die Richter und sie sprechen die Urteile gemäß der Gesetze, die von demokratischen Mehrheiten erlassen wurden und die Gesundheit vor dem Verkehr priorisieren. Die Urteile bringen damit den demokratischen Willen der Mehrheit zum priorisierten Schutz der Gesundheit zum Ausdruck! Das CMO bagatellisiert die schweren Verbrechen, die begangen wurden und nun bestraft werden und stempelt stattdessen die Kläger als Täter ab.
Will das CMO damit Rechtsstaat und Demokratie hinterfragen? Will das CMO die geltenden Gesetze hinterfragen? Will das CMO das Klagerecht Einzelner hinterfragen? Will das CMO damit die Urteilskraft der inzwischen zahlreichen Richter hinterfragen? Anstatt das Komplott der Betrüger aus Fahrzeugindustrie, Behörden und Regierung zu kritisieren? Nur weil man sich beim CMO egoistisch anstatt gemeinnützig wünscht, dass der eigene Umsatz der CMO-Mitglieder gesichert wird? Und deswegen die Deutsche Umwelthilfe aufhören möge, geltendes Recht in Deutschland durchzusetzen. Wegen des Betrugsskandals der Fahrzeugindustrie müssen nun leider zu Unrecht viele Menschen und Fahrzeugnutzer leiden. Der verständliche und berechtigte Unmut sollte sich allerdings weder gegen die Deutsche Umwelthilfe, die Richter noch die Verwaltungen und Polizei richten, sondern stattdessen gegen das Komplott der Betrüger und bei Bedarf mittels offensichtlich erfolgsversprechender, rechtsstaatlicher Klagen. Wir wünschen uns, dass die NWZ ihre zitierten Quellen genauer prüft und an gewissen Zeichen z.B. mangelndem demokratischen Verständnis eigenständig die Unzulänglichkeit von Quellen erkennt und nicht leichtfertig unseriöse Meinungen und Panikzahlen verbreitet.

gez. Thorsten van Ellen