Pressemitteilung

Grüne: Einkommensobergrenzen für Mieter der Klävemann Stiftung

Presseecho vom 11.05.2015

Die Klävemann Stiftung stellt günstigen Wohnraum in Oldenburg zur Verfügung. Der Willen des Stifters sieht es vor, vorrangig an Personen zu vermieten, die ihren Bedarf durch ihr eigenes Einkommen decken. „Wir sind aus sozialpolitischen Gründen der Meinung, dass vor allem Geringverdiener mit einem für den Lebensunterhalt ausreichendem Einkommen von dem Angebot der Stiftung profitieren“, so Stephan Friebel, Ratsherr der Grünen. Dieser Personenkreis hat keinen Anspruch auf einen Berechtigungsschein und kann daher auch keine der anderen geförderten Sozialwohnungen in Oldenburg mieten. „Um sicherzustellen, dass aber dennoch nur diejenigen von den günstigen Mieten der Klävemann Stiftung profitieren, die auch wirklich bedürftig sind, fordern wir eine Einkommensobergrenze für die Mieter.“, so Friebel weiter. Daher haben die Grünen die Verwaltung aufgefordert Vorschläge zu erarbeiten, wie dieses Ziel erreicht werden kann. gez. Stephan Friebel