Pressemitteilung

GRÜNE können den vom OVG Lüneburg gemachten Vorschlag zu einer gerichtlichen Mediation mitgehen.

Der Berichterstatter des OVG im anhängigen Beschwerdeverfahren zum „Altpapierstreit“ hat deutliche Hinweise darauf gegeben, dass die Stadt Oldenburg den Prozess in der Hauptsache gewinnen wird. Es bestehen jedoch Bedenken, bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes das ausgesprochene Verbot der privaten Sammlung zu bestätigen, weil keine zeitlichen Übergangsregelungen getroffen wurden. Vor diesem Hintergrund hat der Berichterstatter das in §§ 173 VwGO, § 278 Abs. 5 ZPO mögliche Verfahren einer gerichtsnahen Konfliktlösung vorgeschlagen. Danach kann ein Richter des OVG, der mit der Sache nicht befasst ist, den Versuch einer Einigung der Parteien unternehmen. B 90/DIE GRÜNEN können diesen Weg mittragen, wenn es um Übergangsregelungen geht und das Ziel klar ist, dass im Ergebnis die wirtschaftliche Existenz der städtischen Sammlung garantiert ist. Ziel ist eine nachhaltige und langfristige Verbesserung der Gebührenstruktur für alle Oldenburger Bürger. Der Weg dahin muss nicht konfliktiv sein, wenn die privaten Entsorger dem zustimmen. Mit der Zustimmung zur gerichtlichen Mediation verbindet sich das laut OVG von den Beteiligten anzustrebende Ziel, im Verlaufe eines Übergangszeitraums schrittweise die Menge der privaten Altpapiersammlung zu beschränken. gez. Kurt Bernhardt