Pressemitteilung

Kein Ausbau der Stadtstrecke

„Der Antrag der Deutschen Bahn (DB) zum Ausbau der Bahnstrecke durch Oldenburg für den Güterverkehr wird so nicht genehmigt werden. Das ist für uns GRÜNEN die eindeutige Bilanz nach Abschluss der sechswöchigen Anhörungen im Planfeststellungsabschnit 1 (PFA 1)“, sagte Dr. Armin Frühauf, Rechtsanwalt und Ratsherr der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Oldenburg. Frühauf hat die sechswöchigen Erörterungen zusammen mit drei weiteren Anwälten die Interessen von mehr als 2.000 Einwender*innen (Oldenburger Bürger*innen, Firmen, Körperschaften und Naturschutzverbänden) wahrgenommen. Nach Abschluss der Erörterungen ist nicht nur für ihn sicher, dass der Antrag der DB so nicht genehmigt wird. Diese Einschätzung wird auch von den Vertretern der Stadt Oldenburg geteilt. Nach Ansicht Frühuafs ist der Antrag der DB überhastet gestellt worden, um sich Vorteile in der Immissionsberechnung (Schienenbonus) zu sichern. Folge davon ist ein sehr oberflächlicher und ein höchst mangelhafter Antrag. Die DB hat es in erster Linie versäumt, Alternativen für das Vorhaben selbst (Ausbau oder Umfahrung) und zu den Ausführungsfragen (Auswahl der Plätze zur Baumateriallagerung, Baustellenkonzepte und konkrete Durchführung der Arbeiten) zu untersuchen und abzuwägen. Allein deshalb müsste der Antrag vom Eisenbahnbundesamt zurückgewiesen werden. Die DB-Planung in Oldenburg ist mit der Enteignung von mindestens 255 Oldenburger Grundstückseigentümern verbunden. Auch aus diesem Grund ist eine so nachlässige Planung nicht hinnehmbar. Daneben bestehen erhebliche Mängel bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zum Immissionsschutz, z.B. in Bezug auf die Lärm-, Erschütterungs- und Gefahrgutkonzepte. All das muss – auch nach Einschätzung der DB – neu bearbeitet werden. Dies erfordert eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung. Hinzu kommen aber auch wesentliche Fehler im Bereich der gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls einer Plangenehmigung entgegenstehen. Nach Ansicht von Frühauf ist der vorgelegte Plan der DB Fassung weder genehmigungs- noch nachbesserungsfähig: „Hier muss vollkommen neu geplant werden“.