Antrag

Änderung 3 des Bebauungsplanes 264 (östlich Schramperweg/nördlich Watertucht)

Zur Sitzung des ASB am 16.02.23 stellen wir folgenden Änderungsantrag:

Änderungsantrag zum TOP Ö10 (Änderung 3 des Bebauungsplanes 264 (östlich Schramperweg/nördlich Watertucht))

Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ersetzt:

Die Erschließung des Baugebietes östlich des Schramperweges und nördlich des Baugebietes Watertucht er-folgt für den Kraftfahrzeugverkehr nur über den Schramperweg (Variante 1) über die im Lageplan bezeichnete Mittelerschließung. Zusätzlich erfolgt die Erschließung über einen wassergebundenen Rad- und Fußweg zur Freiherr-vom-Stein-Straße. Der Geltungsbereich für die Änderung 3 des Bebauungsplanes 264 (östlich Schramperweg/nördlich Watertucht) wird um den Anschlussbereich an die Freiherr-vom-Stein-Straße erweitert. Der Bebauungsplan mit seinem Bauteppich wird so angelegt, dass eine zukünftige Erschließung für den Kfz-Verkehr über die Freiherr-vom-Stein-Straße gemäß Variante 2-A der Verwaltungsvorlage nicht ausgeschlossen ist.

Begründung:

Die antragstellenden Fraktionen sind sich einig, dass das kleine Stück Wald, dass sich östlich des Baugebietes zwischen dem Kennedyteich und der Freiherr-von-Stein-Str. entwickelt hat, weitestmöglich geschont und der Autoverkehr aus dem Umgebungsgebiet des Kennedyteichs weiter ausgeschlossen werden sollte.
Dieses stellt für die umgebenden Quartiere, insbesondere für die nahgelegenen größeren Mehrfamilienhaussiedlungen, ein bisher autofreies Naherholungsgebiet dar, in dem die Bürger*innen spazieren und Natur erleben.
Die südlich des Baugebiets gelegene landwirtschaftlich genutzte Wiese, dient regelmäßig Gänsen als Rastplatz und sollte ebenfalls so weit wie möglich vom Autoverkehr abgeschirmt werden.
Das vorliegende Verkehrsgutachten geht unter der Annahme eines 2009 ermittelten Modal Split zwar von einer Zunahme der verkehrlichen Behinderungen aus. Es seien aber bei einseitiger Anbindung am Knotenpunkt Schramperweg/Bloherfelder Str. keine Überlastungen zu erwarten.
In Zukunft sollen und müssen sich immer mehr Verkehrswege vom motorisierten Individualverkehr hin zum klimaschonenden Umweltverbund (Fuß-, Rad- und Öffentlicher Nahverkehr) verlagern, damit die Klimaziele im Bereich Verkehr eingehalten werden. Statt einer Kfz-Verbindung zur Freiherr-vom-Stein-Str. wird diese daher nur für den Rad- und Fußverkehr angebunden.
Gleichzeitig ist die Verwaltung aufgerufen, den Durchgangsverkehr am Schramperweg mit verkehrslenkenden Maßnahmen weitestgehend zu minimieren.
Um eine zukünftig vielleicht doch nötige bzw. dann politisch gewollte Straßenanbindung nicht gänzlich auszuschließen, soll der Bauteppich im Baugebiet diese nachträglich ermöglichen.
Der Rad- und Fußweg durch das kleine Waldstück soll so schmal wie möglich und so breit wie nötig vorzugsweise wassergebunden angelegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen                                                    Für die SPD-Fraktion
Oliver Rohde                                                                                                 Ulf Prange