Antrag

Änderung der Verwaltungsvorlage 22/1006 zur Planung des Stadion-Neubaus

Zu den o. g. Sitzungen stellen wir den folgenden Änderungsantrag:

Änderung der Verwaltungsvorlage 22/1006 zur Planung des Stadion-Neubaus

Beschlussvorschlag:

Als Handlungsleitlinie und Ziele für die weitere Planung des Stadion-Neubaus werden die Beschlusspunkte aus der Verwaltungsvorlage (22/1006) um die folgenden Punkte ergänzt bzw. geändert:

1. Die weitere Planung verbleibt in den Händen der Stadtverwaltung. Über den Fortschritt und die Durchführung der Planungen wird weiterhin im Rat und in den Ausschüssen regelmäßig berichtet. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen (AFB) übernimmt die Federführung, um eine schnelle und effiziente Planung sicherzustellen. Die Gründung einer „Stadion-Realisierungsgesellschaft“ wird daher zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen und der zweite Beschlusspunkt aus der Verwaltungsvorlage entsprechend gestrichen. Die Gründung einer Gesellschaft zum Bau und Betrieb erfolgt, wenn nötig, frühestens mit der Ratsentscheidung über den Neubau des Stadions („Point-Of-No-Return“).
2. Ein Ziel der Planung ist es, ein nachhaltiges Finanzierungskonzept zu erarbeiten, bei dem die Kosten für den Bau und den späteren Betrieb des Stadions nicht überwiegend von der Stadt finanziert werden. Das bedeutet, dass die Bau- und Betriebskosten des Stadions zu maximal 30 Prozent aus dem städtischen Haushalt bzw. durch Zuschuss an eine Betriebsgesellschaft finanziert werden. Die weiteren 70 % der Bau- und Betriebskosten sind dauerhaft aus anderen Quellen zu sichern (Anteil VfB, Sponsorengelder, mögliche Fördergelder, Einnahmen durch weitere Ankermieter). Im Zuge der Planung wird eine aktualisierte und transparente Kostenkalkulation erstellt. Das Finanzierungskonzept ist Grundlage für die mögliche Zustimmung zu einem Neubau im Herbst 2023.
3. Die geplante Neubauvariante soll einen weitestgehend klimaneutralen Bau und Betrieb sicherstellen. Dies gilt – als Ergänzung und Präzision der in Punkt 1 der Verwaltungsvorlage aufgeführten Aspekte – auch für die eingesetzten Baumaterialien sowie ein aktualisiertes Mobilitätskonzept für den Stadionbetrieb. Die Auswirkungen auf das Klima sind ausführlich zu prüfen und in der "Point-of-no-Return"-Beschlussvorlage auch in Tonnen CO2-Äquivalenten darzustellen (Klimarelevanzprüfung). Zudem ist ein Ziel der Planung, möglichst alternative und klimafreundlichen Baumaterialien (z.B. Holz) einzusetzen.

Begründung:

1. Bei Gesellschaftsversammlungen hat die Öffentlichkeit nicht das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen. Im Gegensatz zu Ausschüssen ist weder eine Bürger*innen-Fragestunde vorgesehen, noch wird ein Protokoll außerhalb des Rates veröffentlicht. Nach § 242 BGB haben auch die Ratsmitglieder über die Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung Stillschweigen zu bewahren, zumindest an Personen außerhalb des Rates.
Ein Neubau eines Stadions ist eine wichtige Entscheidung für unsere Stadtgesellschaft, nicht nur hinsichtlich zukünftiger finanzieller Auswirkungen. Die Stadtgesellschaft sollte daher die Möglichkeit erhalten, sich kritisch mit den Planungen auseinanderzusetzen und somit mitgenommen zu werden. Diese Transparenz wird durch eine verwaltungsinterne Planung und eine öffentliche Debatte in Ratsgremien sichergestellt, nicht aber durch verschlossene Türen einer Gesellschafterversammlung. Um die Planungen zu beschleunigen, kann die federführende Beratung auf einen bestehenden Ausschuss (z.B. AFB) übertragen werden.
Etwaige steuerliche Aspekte sind gegenüber einer öffentlichen Beteiligung nachrangig zu beurteilen.
Dies schließt nicht aus, zu einem späteren Zeitpunkt und nach der definitiven Ratsentscheidung im Herbst 2023 ggf. eine Gesellschaft für den Bau und Betrieb des Stadions zu gründen. Dies könnte notwendig werden, um weitere Partner für den Stadionbau und –betrieb mit einzubinden (siehe Beschlusspunkt 2).
2. Fußball ist der bedeutendste Breitensport auch in Oldenburg. Die Vereine mit ihren vielfältigen Sparten leisten großartige sportliche Arbeit, die auch für die Stadtgesellschaft von großer Bedeutung ist. Vereine bieten nicht nur das Angebot der sportlichen Ertüchtigung, sondern auch Orte der Begegnung und Geselligkeit, die für das soziale Wohlbefinden wichtig sind.
Der Profifußball ist für viele Menschen in Oldenburg von großer Bedeutung und kann auch zur Bekanntheit der Stadt über die Stadtgrenzen hinaus beitragen. Eine nahezu vollständige oder auch indirekte Subventionierung des Profifußballs gehört jedoch nicht zur kommunalen Daseinsvorsorge. Auch ist der Profifußball keine derart bedeutende Infrastrukturmaßnahme, die allein städtisch finanziert werden müsste. Darum orientiert sich dieser Beschlussvorschlag an der bewährten Regel aus der Oldenburger Sportförderrichtlinie, nach der die Kommune einen Zuschuss von 30 % der Kosten gewährleistet. Alleine aus Gründen der Gleichbehandlung und Gerechtigkeit sollte diese Zuschusshöhe für den Profisport ebenso gelten wie für den Breitensport.
Die Planung soll daher sicherstellen, dass die Bau- und Betriebskosten für ein neues Stadion zu 70 % aus anderen Quellen getragen werden. Neben dem VfB, etwaigen Sponsoren, und Einnahmen aus temporären Events und Veranstaltungen kommen dafür auch Fördergelder von Landes-, Bundes-, und EU-Ebene in Frage. Auch Einnahmen von weiteren dauerhaften (Anker-)mietern wären denkbar, wenn diese in ein zeitgemäßes, nachhaltiges und für den Stadtteil wertvolles Nutzungskonzept eingebettet sind.
3. Die Stadt Oldenburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Ein Fußballstadion verursacht mit seinen Baumassen u.a. mit Beton und Stahl große Mengen an CO2 und anderen Treibhausgasen (THG). Auch durch den Einsatz von erneuerbaren Energien kann lediglich die CO2-Bilanz im Betrieb, aber nicht in der Herstellung gesenkt werden.
Daher ist bereits in der Bauphase darauf zu achten, dass CO2 und andere THG eingespart werden. Wie bei allen Neubauvorhaben, an denen die Stadt beteiligt ist, muss daher auch beim Bau eines neuen Stadions der weitestgehend klimaneutrale Bau und Betrieb oberste Priorität haben.

Mit freundlichen Grüßen

f.d. die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gez.
Nicolai Beerheide, Tim Harms, Rita Schilling, Dr. Sebastian Rohe, Michael Wenzel