Anfrage vom 30.11.2021
Laut Schreiben des Niedersächsischen Finanzministers Reinhold Hilbers, besteht die Möglichkeit für Träger öffentlicher Belange das Grundstück des ehemaligen Finanzamtes bevorrechtigt zu erwerben. Die Stadt Oldenburg und Ihre Behörden sind selbst Träger öffentlicher Belange und damit berechtigt das Grundstück zu erwerben. Laut Schreiben des Niedersächsischen Finanzministers muss dies für Zwecke öffentlicher Aufgaben geschehen.
Daher möchten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen bitten:
gez. Nicolai Beerheide, Ruth Drügemöller, Oliver Rohde, Michael Wenzel