Antrag

Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung

 

Beschlussvorschlag:

Zur Vorbereitung der anstehenden Haushaltsgespräche 2023 wird die Verwaltung gebeten, nachstehende Fragen zum städtischen Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung zu beantworten. Sofern eine Beantwortung der Fragen zeitnah (z.B. in der Sitzung des ASUK am 13.10.2022) nicht abschließend möglich sein sollte, ist diese bis zum 04.11.2022 schriftlich direkt an die Fraktionen zu richten.

Im Weiteren wird die Verwaltung gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des ASUK Vorschläge dahingehend zu vorzustellen, wie die Attraktivität des Förderprogramms durch etwaige Änderungen an der Richtlinie gesteigert werden könnte. Ziel von angepassten Förderbedingungen sollte es sein, dass die Zahl der begrünten Dächer und Fassaden in Oldenburg weiter und schneller steigt.

Fragen:

1. Wie viel Fördermittel wurden nach dem letzten Stand für das Jahr 2022 bereits zugesagt, wie viele Anträge gestellt?
2. Wurden die diversen Fördergegenstände (statische Prüfung, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung) unterschiedlich stark nachgefragt, und wo ist das Interesse eher besonders hoch oder besonders gering?
3. Wurden die Antragsvorlagen von den Antragssteller*innen als einfach empfunden oder gab es Nachfragen zur Antragsstellung, so dass diese ggf. weiter zu vereinfachen wäre?
4. Könnte der Kreis der Empfänger*innen ausgeweitet werden, insb. auf Unternehmen in (stark versiegelten) Gewerbegebieten? Welche Verbesserungs-potenziale zur Erhöhung der Nachfrage gäbe es aus Sicht der Verwaltung?
5. Ist das Förderprogramm in Oldenburg bekannt genug? In welcher Form wird das Förderprogramm beworben und über die Vorteile von Dach- und Fassadenbegrünungen informiert?
6. Was wären aus Sicht der Verwaltung die Vor- und Nachteile, das Förderprogramm mit anderen städtischen Programmen zu kombinieren (insb. „Zuschüsse für Regentonnen und Flächenentsiegelungen“) und in einer städtischen Förderrichtlinie für „Klimaanpassung und Stadtbegrünung“ zusammenzufassen?
7. Welche Priorität hat das Förderprogramm im Hinblick auf den Masterplan Grün?

Begründung:

Eine Begrünung von Dächern und Fassaden hat zahlreiche positive Effekte für die Artenvielfalt, das Mikroklima, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger*innen. Im Sommer kühlen begrünte Fassaden und Dächer die städtische Umgebung bei Hitze herunter, bei Starkregenfällen kann das Grün an den Gebäuden dazu beitragen, Regenwasser aufzunehmen und zurückzuhalten.
Auch der kürzlich verabschiedete Masterplan Grün (Vorlage Nr. 22/0642) nennt die Dach- und Fassadenbegrünung mehrfach als wichtige Maßnahme für viele zu stark versiegelte Bereiche in der Stadt und es wird betont, dass das Förderprogramm noch bekannter und attraktiver gemacht werden müsste. Insbesondere in den Gewerbegebieten gebe es laut dem Oldenburger Gründachpotenzialkataster noch ein hohes Potenzial für die Einrichtung von Dachbegrünungen.

Oldenburg hat daher bereits 2019 ein Förderprogramm für Dachbegrünungen aufgelegt, seit Mitte 2021 sind auch Fassadenbegrünungen förderfähig. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden 200.000 € im städtischen Haushalt eingestellt. Allerdings wurden bis Ende Juni 2022 erst 18 Förderanträge gestellt und 28.000 € zugesagt (Vorlage Nr. 22/0381).
Wenn ggf. nach der Hälfte des Jahres erst knapp über 10 % der Fördermittel ausgeschöpft sind, spricht dies dafür, dass das Förderprogramm noch nicht optimal ausgestaltet und/oder zu unbekannt ist.

f.d. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                      f.d. SPD-Fraktion

gez. Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sebastian Rohe, Maik Niederstein                gez. Paul Behrens, Vally Finke, Thomas Klein