Antrag

Förderrichtlinie zur veranstaltungsbezogenen Mitgliedergewinnung durch Sportvereine/-verbände

 

Beschlussvorschlag:

In Anlehnung an den im Haushalt 2022 der Stadt Oldenburg beschlossenen Posten über 100.000,00 € wird eine Förderrichtlinie mit dem Titel „Zurück in den Sport“ entwickelt, die folgenden Rahmen berücksichtigt:

A.

Sportvereine sollen bei der Stadt Oldenburg einmalig bis 31.12.2022 eine Förderung beantragen können, wenn Sie beabsichtigen, bis spätestens 30.06.2023 eine Sonderveranstaltung durchzuführen, die darauf abzielt Nicht-Mitglieder für den Vereinssport zu gewinnen. Die Sonderveranstaltung muss hauptsächlich einen sportlichen Charakter haben und auf eine einmalige Durchführung abzielen. Ferner muss sie sich an Nicht-Mitglieder oder frühere Mitglieder des Sportvereins richten. Die Teilnahme von Vereinsmitgliedern muss nicht ausgeschlossen sein.

B.

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig bis zu 500,00 €. Sofern für die Veranstaltung explizit Menschen mit Handicap geworben werden, beträgt die Förderung zusätzlich 250,00 €. Sofern für die Veranstaltung explizit Menschen über 60 Jahren oder Kinder und Jugendliche geworben werden, beträgt die Förderung zusätzlich 250,00 €. Somit kann die Förderung maximal 1.000,00 € betragen. Pro Sonderveranstaltung kann nur einmalig eine Förderung beantragt werden.

C.

Die Förderung soll vor allem Veranstaltungskosten wie Nutzungsgebühren für Veranstaltungsräume und Werbekosten abdecken. Auf einen konkreten Nachweis über die entstandenen Kosten kommt es dabei jedoch nicht an. Die Förderung soll als Pauschale für die Durchführung einer Veranstaltung zur Mitgliedergewinnung begriffen werden. Als Nachweis soll genügen, Veranstaltungswerbung vorzulegen, aus der die Voraussetzungen für eine Förderung eindeutig hervorgehen. Dazu gehören

  • Sportlicher Charakter der Sonderveranstaltung
  • Besondere Veranstaltungskomponente für Menschen mit Handicap
  • Besondere Veranstaltungskomponente für Menschen über 60 Jahre oder Kinder und Jugendliche
  • Termin der Sonderveranstaltung

D.

Die tatsächliche Anzahl der Teilnehmenden hat keine Auswirkung auf die Förderung und deren Höhe.

Kann die Veranstaltung aus besonderen Gründen, trotz vorheriger Werbung nicht durchgeführt werden, hat dies keine Auswirkung auf die Förderung und deren Höhe.

Begründung:

Durch die Corona-Pandemie ist in den meisten Sportvereinen/-verbänden ein Mitgliederrückrang zu verzeichnen. Gesetzliche Einschränkungen des privaten Lebens in Folge der Pandemie haben die Durchführung von sportlichen (Groß-)Veranstaltungen erschwert. Insbesondere entsprechend große Veranstaltungen haben häufig eine Bindungswirkung für Vereinsmitglieder. Die Antragsstellenden wollen durch Förderung von Sonderveranstaltungen erreichen, dass auch kleinere Vereine im Rahmen einer kreativen Ideenfindung einmalige Formate entwickeln, um Nicht-Mitglieder zu gewinnen oder ehemalige Vereinsmitglieder zurückzugewinnen.

Auch abseits der Corona-Pandemie ist festzustellen, dass gesellschaftlich verankerte gesundheitsschädliche Verhaltens- und Ernährungsweisen begünstigt werden, wenn kein Sport betrieben wird und soziale Fähigkeiten insbesondere von Kindern und Jugendlichen besser ausgeprägt werden können, wenn regelmäßiger (spielerischer) Kontakt zu gleichaltrigen besteht. Auch ein Ausgleich zu stressbegünstigenden Umgebungen (Schule etc.) ist durch das Treiben von Sport möglich. Die Pandemie hat in den vergangenen zwei Jahren auch dazu geführt, dass Vereins-Neumitgliedschaften von Kindern und Jugendlichen zurückgegangen sind.

Währenddessen sind auch Vereinsamung von Menschen mit Handicap und Menschen älterer Generationen ein grundlegendes gesellschaftliches Problem, dass durch die zurückliegenden Jahre weiter verschärft wurde. Die Arbeit in Sportvereinen leistet einen wertvollen Beitrag, Personen, die anderweitig Ausgrenzung erfahren, einzubinden und soziale Kontakte zu vermitteln/auszuprägen.

Es ist daher ein besonderes Anliegen der Antragsstellenden diese Gruppen besonders in den Fokus von förderungswürdigen Veranstaltungen zu stellen.

Die o. a. Förderung soll mit möglichst geringem Bürokratie-Aufwand umgesetzt werden und für die antragstellenden Vereine eine Sicherheit dahingehend bestehen, dass eine Rückzahlung wegen geringer Nachfrage, wetterbedingten Absagen oder anderen besonderen Gründen nicht zu befürchten ist.

Beispiele für eine förderungswürdige Veranstaltung sind aus Sicht der Antragsstellenden „Tag der offenen Tür mit sportlichen Probiermöglichkeiten“, „Sport-Turnier“ oder „Fantasie-Sport-Veranstaltung“. Analog zum erfolgreich durchgeführten „Tag des Sports“ ist auch vorstellbar, dass mehrere Vereine im selben Quartier die Durchführung ihrer Veranstaltungen terminlich abstimmen, um Synergie-Effekte zu erzielen. Gleichwohl ist nicht Absicht der Förderung Sammelveranstaltungen durch Mehrfach-Förderungen überzufinanzieren.

f.d. Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                    f.d. SPD-Ratsfraktion

gez. Tim Harms, Nicolai Beerheide, Claudia Küpker,                               gez. Bernhard Ellberg, Nicole Piechotta,

Thorsten van Ellen                                                                                  Milena Katharina Schnell