Antrag

Klima- und Ökobilanz in der Gebäudeplanung – Quantifizierung von Klimaauswirkungen

 

Beschlussvorschlag: 

Für künftige Bauprojekte der Stadt Oldenburg und ihrer kommunalen Gesellschaften wird in der Planungsphase standardmäßig eine Treibhausgas- und Ökobilanz erstellt. Dies gilt für Bau- und Sanierungsvorhaben von Gebäuden ab einer Größenordnung von 10 Millionen Euro (Gesamtbaukosten).

Falls verschiedene Varianten eines (Neu-)bauprojektes geplant werden (wie etwa kürzlich für das Flötenteichbad), wird die Bilanz für alle geplanten Varianten aufgestellt.

Falls alternativ zur Neubau-Option auch ein vorhandenes und bereits genutztes Gebäude vorhanden ist, wird zusätzlich auch die Option „Sanierung“ vergleichend zum Neubauszenario betrachtet.

Bilanziert, geprüft und verglichen werden mindestens folgende Aspekte:

  • Treibhausgas-Emissionen durch Energieverbrauch, Bau und Baumaterialien (Graue Energie) über die geplante Lebensdauer des Gebäudes
  • Möglichkeit zur energetischen (Teil-)Versorgung des Quartiers durch das neue Gebäude
  • Plan zur Weiterverwendung & Recycling von Baumaterialien nach Lebensende des Gebäudes aus heutiger Sicht
  • Externe Kosten für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen über die Lebensdauer des Gebäudes für Energieverbrauch und graue Energie (als CO2 Preis kann die aktuelle Kostenabschätzung des Umweltbundesamtes dienen, nach der (Stand 2020) eine Tonne CO2 Umweltkosten in Höhe von 195 € verursacht)
  • Abschätzung der Energiekosten über die geplante Lebensdauer des Gebäudes.[1]

Die Verwaltung wird beauftragt, beim nächsten möglichen Projekt in der oben genannten Größenordnung Treibhausgas- und Ökobilanz wie oben umrissen beispielhaft durchzuführen. Die Verwaltung berichtet im ASUK und BEGH anschließend von den Erfahrungen.

Begründung:

Quantitative Treibhausgas-Bewertungen können zum Teil unerwartete Klimaschutzpotentiale aufdecken. Sie ermöglichen der Politik auf Basis handfester Zahlen – den Kosten auf der einen, dem Ausstoß oder der Einsparung von Treibhausgasen auf der anderen – eine fundierte Abwägung. Auch die Verwaltung erachtet „die Bewertung quantitativer Auswirkung[en] bei einzelnen größeren Vorhaben als sinnvoll“ (22/0038). Im Nachhaltigkeitsleitbild der Stadt Oldenburg ist ebenso festgehalten: „Die ressourcenschonende Gebäudesanierung (von Wohn- und Nichtwohngebäuden) im Einklang mit dem städtischen Klimaschutzziel vorantreiben; dabei sowohl die Sanierungsquote als auch die Sanierungstiefe steigern und vor Abriss eine CO2-Bilanz als Entscheidungsgrundlage heranziehen.“

Um einen ersten Eindruck vom Umfang, Chancen und Grenzen einer solchen Bilanzierung zu erhalten, ist es sinnvoll sie in einer Testphase zu erproben und diese auszuwerten. Dabei kann ggf. auf Annahmen und Berechnungsmethoden aus etablierten Qualitätssiegeln (z.B. Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zurückgegriffen werden.

Die Klima- und Ökobilanzierung wird zunächst bei städtischen Bauvorhaben für Gebäude durchgeführt. Langfristig könnten die Erfahrungen hieraus etwa auch für das Projekt „Klimahaushalt“ nützlich sein oder auf Projekte im Verkehrsbereich ausgeweitet werden.

f. d. Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                     f. d. SPD-Ratsfraktion

gez. Maik Niederstein, Dr. Sebastian Rohe, Thorsten van Ellen,      gez. Vally Finke, Thomas Klein, Paul Behrens

Dr. Alaa Alhamwi

[1] Gerade bei fossilen Energieträgern wie Erdgas ist die zukünftige Preisentwicklung schwierig abzuschätzen. Grundlage der Kostenschätzung kann der zu einem Stichtag fix fortgeschriebene Preis für verschiedene Energieträger sein, ggf. zzgl. bereits absehbarer Preisaufschläge, z.B. durch festgelegt CO2-Preispfade. Alternativ könnten verschiedene Preisszenarien angegeben werden, die auf begründeten Schätzungen und Studien beruhen und Unsicherheitsspannen mit abbilden.