Antrag

Konzept zur Schädlingsbekämpfung gem. § 4 RattV ND

Wir beantragen für den nächsten Verwaltungsausschuss den Tagesordnungspunkt

„Konzept zur Schädlingsbekämpfung gem. § 4 RattV ND“

In Ihrem Schreiben vom 11.05.23 „Rattenbekämpfung im Rahmen der Gefahrenabwehr“ schreiben Sie, dass
Sie „ein umfangreiches Monitoring in Hinblick auf einen möglichen Rattenbefall für den Sommer in Auftrag
geben. Im Rahmen dieses Monitorings soll für einen Radius von einem Kilometer um den Wallring die Befallsituation
… ermittelt werden“. Dieser Ansatz wird ausdrücklich begrüßt. Dennoch vermissen wir eine Strategie
für das gesamte Stadtgebiet.

Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:

1. Warum bezieht sich das geplante Monitoring auf den gewählten Ausschnitt „Wallring“?
2. Wie werden die Meldungen eines oberirdischen Rattenbefalls im Stadtgebiet bzw. in den Stadtteilen
erfasst?
3. Wieviele Meldungen gab es in den Jahren 2020 bis 2022?
4. Gab es regionale Schwerpunkte oder Besonderheiten beim Befall? Wenn ja, welche?
5. Welche Veranlassungen wurden vorgenommen, sprich, wieviele Einsätze hatte die Fachfirma
Gruber in dem angefragten Zeitraum pro Jahr?
6. Welche unterirdischen Maßnahmen in der Kanalisation wurden in Zusammenarbeit mit dem
OWWV angestrengt?
7. Werden Grundstückseigentümer, die Abriss- und oder größere Bauarbeiten durchführen, zur
Rattenbekämpfung baurechtlich verpflichtet?
8. Was wird unternommen, um die Nachbarschaft bei großen Bauvorhaben zu dieser Problematik
frühzeitig aufzuklären?
9. Was wurde in dem genannten Fall in Donnerschwee unternommen? Auf unsere Anfrage vom 08.03.2023 (v. Frau Kruse), wurde mit Schreiben vom 24.03.2023 von der Verwaltung geantwortet und zurecht darauf hingewiesen, dass die Rattenbekämpfung durch die GrundstückseigentümerInnen zu veranlassen sei. Es wurde auch darauf verwiesen, dass die Stadt Oldenburg gem. Verpflichtung nach § 4 ‚RattV ND Bekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma vornimmt. Dennoch bitten wir, uns das genaue Vorgehen der Stadt zu dieser Problematik darzustellen.
10. Welches Konzept hat die Stadt Oldenburg, um dafür zu sorgen, dass die Rattenpopulationen (oberirdisch als auch unterirdisch) eingedämmt werden?

Begründung:
Ratten können etwa 120 Infektionskrankheiten übertragen. Die Nager gelten als Reservoir für Salmonellen und als Überträger von beispielsweise SARS, Hantavirus, Typhus, Paratyhus, Leptosipirose, Tularämie, Rohr Cholera und Pest. Außerdem spielen Ratten auch als Zwischenwirte und Überträger von antibiotika-resistenten Keimen (lt. LAVES) bekanntermaßen eine Rolle.
In urbanen Räumen aber auch in ländlichen Regionen werden große Anstrengungen unternommen, flächendeckende Rattenbekämpfungskonzepte (Aufklärungs- und Vermeidungskampagnen in der Bevölkerung) bis hin zu großangelegten Entrattungen durchgeführt.
Als immer größer werdende Stadt sehen wir die Notwendigkeit, eine für die Bevölkerung transparentes Konzept anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN                               FDP-Fraktion
Ingrid Kruse                                                                  Christiane Ratjen-Damerau
Christine Wolff