Die Fälle von illegalen Autorennen in deutschen Innenstädten steigen. Die Polizei kontrolliert regelmäßig, trotzdem kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen. Nun ist es auch in Oldenburg zu einem Autounfall mit zwei Verletzten gekommen. Die Nordwest-Zeitung berichtete darüber ausführlich, das ZDF über tödliche“tödliche Rennen“ in der Stadt. Und während diese Zeilen geschrieben werden, gibt es neue Meldungen über Raser in Augsburg und in Kiel. Es handelt sich um ein Phänomen, das bundesweit Anwohner*innen verängstigt. In der Nadorster Straße ist es nun das erste Mal zu einem folgenschweren Unfall gekommen.
- Seit wann beobachten Verwaltung und Polizei die Aktivitäten von Rasern in den Abend- und Nachtstunden in Oldenburg?
Antwort der Polizei: Seit Mitte des Jahres 2015 liegen der Polizei und der Verwaltung Anwohnerbeschwerden aus dem innerstädtischen Bereich vor. - Hat sich deren Treffpunkt von einer anderen Örtlichkeit nach Oldenburg verlagert?
Antwort der Polizei: Dazu liegen der Polzei keine Informationen vor. - Welche Maßnahmen sehen Stadt und Polizei, um diesen Rasern durch Kontrollen oder ähnliches wirksam zu begegnen?
Antwort der Polizei: Sowohl die Polizei als auch das Bürger- und Ordnungsamt führen zu unterschiedlichen Tages- und Abendzeiten und an verschiedenen Orten Geschwindigkeitsmessungen durch. Aufgrund der Raserproblematik hat das Bürger- und Ordnungsamt zusammen mit der Polizei in den letzten Monaten im Wallring jeweils eine Geschwindigkeitsmessung am Freitag bis ca. 22:30 Uhr durchgeführt. Die Polizei führt darüber hinaus – neben den üblichen Ver-kehrsüberwachungsmaßnahmen – zu unregelmäßigen Zeiten Schwerpunktkontrollen zur Unterbindung übermäßiger Straßenbenutzung durch. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden konsequent geahndet. Das kann unter Umständen bis zum Einbehalt des Führerscheines bzw. zur Sicherstellung des geführten Kraftfahrzeuges führen. Geschwindigkeitsmessungen haben immer nur einen temporären Erfolg. Sobald die Szene mitbekommt, dass Messungen durchgeführt werden, informieren sich über die sozialen Medien untereinander und weichen dann an andere Stellen im Stadtgebiet aus. Bei eingegangenen Hinweisen von Oldenburger Bürgerinnen und Bürgern bzw. bei eigenen Feststellungen wurden in der Vergangenheit u. a. von der Polizei Personalien festgestellt, Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Lärmbelästigung gefertigt und Platzverweise ausgesprochen. - Können die Ampelanlagen auf den Hauptradialen auch in den Abend- und Nachtstunden an allen Kreuzungen/Einmündungen in Betrieb bleiben, um das Rasen zu verhindern?
Antwort der Polizei: Verkehrssignalanlagen dienen ausschließlich der Verkehrsregelung und um schwächeren Verkehrsteilnehmern ein sicheres Queren der Straße zu ermöglichen. Sie dürfen nicht zu Zwecken der Verkehrserziehung eingesetzt werden (Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr vom 14.05.2008). Insbesondere bei dem angesprochenen Klientel besteht die Gefahr, dass rote Ampeln absichtlich überfahren werden, um den „Kick“ noch zu steigern. Dies ist z. B. auch in Berlin bei dem durch Raser verursachten Todesfall so geschehen. Zudem könnten die Lichtsignalanlagen bewirken – wenn sie vorschriftsmäßig beachtet werden -, dass vor diesen stark und unnötig laut gebremst wird, um anschließend wieder mit quietschenden Reifen anzufahren. Aus den vorgenannten Gründen kann dem Vorschlag der Einschaltung von Ampelanlagen nicht entsprochen werden. - Plant die Polizei – ähnlich wie in Köln – die Bildung einer speziellen Ermittlungsgruppe, um dieser „PS-Protzerei“ Einhalt zu gebieten und schwere Unfälle mit Personenschäden zu verhindern?
Antwort der Polizei: Nein, die Bildung einer speziellen Ermittlungsgruppe ist nicht geplant. - Liegen der Polizei von Taxifahrern bereits deutliche Hinweise (mit Nennung von Kfz-Kennzeichen) möglicher Raser vor? Hat die Polizei daraufhin bereits Ermittlungen unternommen?
Antwort der Polizei: Der Polizei liegen keine entsprechenden Hinweise vor.
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