Presse-Echo zu den Artikeln: „Doch keine dicke Luft am Wall“ vom 7.2.2019 sowie PM der CDU Fraktion vom 8.2.2019
1) Die 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes schreibt vor, dass Messstationen dort aufzustellen sind, wo die höchsten Werte an NOx erwartet werden. Dass die Werte am Heiligengeistwall hoch sein werden, ergab bereits ein Gutachten im Auftrag der Stadt Oldenburg von 2015, so dass die Messstation auch an der richtigen Straße misst. Ein Aufstellen in Wohngebieten, d.h. jenseits des Hauptstraßennetzes, wie es Olaf Lies nun vorschlägt, ist weder gesetzeskonform noch zielführend. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_39/anlage_3.html ) 2) Die von der Stadt aufgehängten Passivsammler haben die Aufgabe, die Hintergrundbelastung an NOx zu messen. Hiermit wird es ermöglicht, die anderen Faktoren (Heizungsanlagen, Kraftfahrzeuge), die zu dem Messwert beitragen, einzugrenzen. Aus diesem Grunde stellte die Stadt Oldenburg die Messstationen vor allem weitab vom Hauptstraßennetz auf, so bspw. an der Bornhorster Straße oder am Langenweg (Quellen: https://buergerinfo.oldenburg.de/getfile.php?id=191479&type=do&; https://www.luftinoldb.de/2018/08/19/zwischenergebnisse-der-stickstoffdioxid-passivsammler/ ) Die Annahme der CDU, dass wir kein Stickoxidproblem in der Stadt hätten, lässt sich heraus nicht schlussfolgern. Hierfür müssten Passivsammler auch an anderen Hauptverkehrsstraßen aufgestellt werden, wie es die Grünenfraktion per Haushaltsantrag gefordert hatte. Dieser Antrag wurde von SPD und CDU abgelehnt. Übrigens: an der Nadorsterstraße hing einst ein Passivsammler, der ebenfalls hohe Werte maß, auch wenn diese in der Summe nicht die maximale Anzahl an Tagen, an denen der Grenzwert pro Jahr überschritten werden darf, übertraf. Aus den Messwerten der aufgehängten Passivsammler lässt sich aber eines sehr deutlich schlussfolgern: Der Kraftfahrzeugverkehr hat einen nicht unerheblichen Einfluss auf die gemessenen NOx-Werte. Dieses ergibt sich auch aus der Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Grünen zum sog. Marathonsonntag (Quelle: https://buergerinfo.oldenburg.de/getfile.php?id=195311&type=do&#search=%22marathon%22 ) 3) Die EU-Richtlinie ber Luftqualität und saubere Luft für Europa vom 21. Mai 2008 fordert nicht nur den Schutz von Personen innerhalb einer Wohnbebauung, sondern auch jener, die sich im öffentlichen Raum aufhalten. Wie zuletzt die Untersuchungen zum sog. „Green City Plan“ aufzeigten, wird der Heiligengeistwall von einer erheblichen Anzahl an Radfahrenden genutzt. Des Weiteren verfolgt die Stadt Oldenburg mit einem Strategiepapier zur Innenstadt das Ziel, dass zukünftig mehr Menschen auch in der Innenstadt wohnen, d.h. auch leben sollen. Darüber hinaus berichtete die NWZ unlängst über ein in Rede stehendes Nutzungskonzept für das leerstehende Wallkino, so dass auch diese Personen einen Anspruch auf eine gesunde Luft haben. (Quellen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32008L0050&from=DE ; https://oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/PDF/43/432-N/Green-City-Plan_Oldenburg.pdf ; https://buergerinfo.oldenburg.de/getfile.php?id=195687&type=do ) 4) Die Stadt Oldenburg hatte das Nds. Umweltministerium aufgefordert, die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit der Messstation am Heiligengeistwall zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Untersuchung, nämlich dass die Station korrekt aufgestellt sei und richtig messe, ging in der Bekanntgabe für eine neue Modellrechnung vonseiten Ministers mehr oder minder unter. Das Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim wurde mit dieser Modellrechnung im November 2018 offensichtlich beauftragt, um die Richtigkeit der Messwerte zu überprüfen. Zitat aus dem Bericht „Untersuchung der Stickstoffdioxidkonzentrationim Umfeld der LÜN-Messstation im Heiligengeistwall in Oldenburg“, Seite 26: „Die Berechnungen geben Aufschluss über die Konzentrationsverteilung für NO2 im Heiligengeistwall. Der Vergleich des Modellierungsergebnisses von 46 μg NO2/m³ mit dem Messwert der LÜN-Station von 48 μg NO2/m³ zeigt eine hinreichend gute Übereinstimmung.“ „Die durchgeführten Berechnungen zeigen für die Höhenschicht von 1,5 m im Abstand von 2,5 m vom Gebäude Konzentrationen oberhalb von 40 μg/m³. Für die Höhenschicht von 3,9 m werden im gleichen Abstand NO2-Konzentrationen von maximal 40 μg/m³ berechnet.“ An den Messwerten kann nun also nicht mehr gezweifelt werden, wie es aber weiterhin andere Parteienvertreter*innen öffentlich tun. Vielmehr wird die Relevanz der gemessenen Werte nun in Frage gestellt und allein in Bezug auf das Wohnen jenseits des Erdgeschossen gebracht. Mit Blick auf die Äußerungen des Pressesprechers der Stadt Oldenburg im Rahmen eines ARD-Beitrages „Das Diesel-Desaster“ vom 07.01.2019 kann man den Eindruck gewinnen, dass sich hier Lies und Krogmann schon frühzeitig die Bälle im Interesse einer Desinformationspolitik zugeworfen haben. So behauptete der Pressesprecher bereits damals, es gäbe „keine Wohnbebauung“ und „hier leben wenige Leute“. Dass Leben in der Innenstadt aber mehr ist als nur unmittelbar im Erdgeschoss am Heiligengeistwall zu wohnen, vergaß er wohl. Wohl auch, dass die Stadt ein Interesse daran hat, diesen Bereich aufzuwerten. Nicht ohne Grund wurde der Heiligengeistwall vor Jahren für viel Geld umgebaut. (Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/debatte-um-moegliche-fahrverbote-no2-modellrechnung-fuer-oldenburg-heiligengeistwall-zeigt-jahresmittelgrenzwert-wird-eingehalten-173701.html ; http://mediathek.daserste.de/Reportage-Dokumentation/Exclusiv-im-Ersten-Das-Diesel-Desaster/Video?bcastId=799280&documentId=59193682 ) gez. Sebastian Beer