In der aktuellen Stadtratssitzung fordern die Grünen in einer Resolution die Bundesregierung auf, die Bezüge von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entsprechend der Leistungen für Sozialhilfe und Grundsicherung (Hartz IV) anzuheben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Juli 2012 bestätigt, dass das menschenwürdige Existenzminimum nicht nur für Deutsche, sondern für alle Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes gilt. Derzeit betragen die Leistungen für Flüchtlinge lediglich 60 Prozent der Hartz-IV-Regelsätze und sind – entgegen § 3 Abs. 3 AsylbLG – nie angepasst worden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte bereits im November 2010 öffentlich eingestanden, dass die abgesenkten Leistungssätze des AsylbLG verfassungswidrig sind. Unternommen hat sie seitdem nichts. Auch in der aktuellen Großen Koalition ist von dementsprechenden Aktivitäten nichts zu vernehmen. Wir fordern die Abschaffung dieser diskriminierenden Leistungseinschränkungen und fordern die Regierung auf für eine den Menschenrechten entsprechende und verfassungskonforme Sozialgesetzgebung zu sorgen.
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