Antrag

Antrag zum Bau einer Quartiersgarage auf dem Fliegerhorstgelände

Wir bitten zur Sitzung des ASB am 15.02.2024 sowie für die folgenden Sitzungen des VA und Rates um Aufnahme des Tagesordnungspunktes:

Antrag zur Errichtung einer Quartiersgarage bzw. Ausweisung eines Quartiersparkplatzes auf dem Fliegerhorstgelände für das autoarme Quartier der B-Pläne 777 E und F.


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung identifiziert im B-Plangebiet Fliegerhorst Flächen für die Errichtung einer Quartiersgarage für das B-Plangebiet Fliegerhorst 777 E und F. Sie startet umgehend mit der Planung und Errichtung der entsprechenden erforderlichen Quartiersgarage(n). 
Den Bauwilligen werden bis zur Fertigstellung der Quartiersgarage(n) entsprechende Stellplätze auf dem Fliegerhorstgelände zur Verfügung gestellt. 
Die Verwaltung prüft ferner, ob für die Errichtung der Quartiersgarage(n) eine B-Planänderung erforderlich ist und leitet diese ggf. ein.

Begründung:

In den Baugebieten der Bebauungspläne 777 E und 777 F auf dem Fliegerhorstgelände setzen die Bebauungspläne in § 4 der Textlichen Festsetzungen fest, dass innerhalb der allgemeinen Wohngebiete oberirdische Stellplätze, Carports und freistehende Garagen nicht zulässig sind (Ausnahme für Menschen mit Behinderungen). Stattdessen soll in den autoarmen Quartieren jeweils eine Quartiersgarage zum Parken der Autos errichtet werden.

Auf Anfrage eines Grundstückskäufers nach Möglichkeiten einen Stellplatz außerhalb des eigenen Grundstückes nachzuweisen, teilte die Verwaltung dem Bauwilligen mit, dass sie den Bauwilligen kein Angebot zum Nachweis eines Stellplatzes machen könne. Zurzeit sei weder ein Quartiersparkplatz noch eine Quartiersgarage geplant. Sie schlägt den Bauwilligen vor, sich doch außerhalb des eigenen Grundstückes in zulässiger Entfernung nach einer Stellplatzbaulast zu erkundigen, damit der geforderte Stellplatznachweis erbracht werden könne. Die Verwaltung arbeite aber an einer Lösung, damit ein autoarmes Quartier entstehen könne. Das Schreiben (mail) der Verwaltung vom 13.11.2023 ist in Kopie beigefügt.

Da die verkauften Grundstücke nun von den privaten Eigentümern auch bebaut werden können, ist eine zeitnahe Lösung gefordert. Abgesehen von den unverhältnismäßig hohen Kosten für die Errichtung unterirdischer Garagen unter den Wohngebäuden, kann nach etwaiger Herstellung entsprechender Garagen das Ziel der Planung eines autoarmen Quartiers nicht mehr erreicht werden.

Wir bitten die Verwaltung daher, entsprechende Flächen für die Errichtung der Quartiersgarage(n) im Baugebiet Fliegerhorst zu identifizieren und mit Planung und Bau der Quartiersgarage zu beginnen. Die erforderliche Größe der Anlage sowie Baukosten werden durch die Stadtverwaltung ermittelt. Alternativ und bis zur Fertigstellung der Quartiersgarage wird den Bauwilligen ein Stellplatz außerhalb des jeweiligen Wohnquartiers auf dem Fliegerhorstgelände zur Verfügung gestellt.  
Sollte für die Errichtung der Quartiersgaragen eine Bebauungsplanänderung notwendig werden, so sind entsprechende Änderungsverfahren einzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

f.d. die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen                                      f.d. SPD-Fraktion

 

Ruth Drügemöller, Nicolai Beerheide, Oliver Rohde                    Ulf Prange, Margrit Conty, Thomas Klein
Michael Wenzel