Antrag

Fragen zu Grundschule Wechloy

 

Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN stellen zum Tagesordnungspunkt: „Neubau der Grundschule Wechloy“ zur Vorlage 24/0264/1 für die Sitzung des Schulausschusses am 04.06.2024 folgende Nachfragen:

Wir bitten um Vorlage der Machbarkeitsstudie des EGH für den Standort Wechloy.

Wie waren die neuen Zuschnitte der Einzugsgebiete für die Grundschulen (GS) geplant?

Welche Durchmischung ergeben die Zuschnitte bei Verbleib am Standort Wechloy und bei Neubau an einem neuen Standort?

Wie würden die GS Bloherfelde und GS Staakenweg entlastet werden?

Warum kommt als neuer Standort die s.g. Brüggemann-Wiese zwischen Bloherfelder Straße und Bolkenweg als Variante nicht in Frage? Nördlich der Bloherfelder Straße im Wohnquartier zwischen Hörneweg, Quellenweg und Bloherfelder Straße gibt es keinen qualitativen Spielplatz für Kinder.

Könnte ein Grundschulgelände in der unmittelbaren Nähe dieses Quartiers nicht auch einen größeren Spielplatz berücksichtigen? Neubau auf dem Gelände des Gymnasiums Eversten.

Was spricht gegen einen Tauschvorschlag auf dem Gelände des Gymnasiums Eversten? Tauschvorschlag: Die Grünfläche wird zum Fußballplatz und auf dem jetzigen Fußballfeld kommt der Neubau?

Es gibt bereits drei GS südlich der Bloherfelder Straße. Nach dem Abriss der GS Wechloy und dem Umzug gäbe es in Zukunft keine GS mehr zwischen der Bloherfelder Straße und der Ammerländer Heerstraße.

Wurden die Auswirkungen auf die Verkehrssituation, auf die sozialen Strukturen und das Zusammenleben in dem Viertel berücksichtigt ?

Warum gefährdet man die Gemeinschaft und den Zusammenhalt der Kinder aus dem Stadtgebiet, die in Zukunft dann auf vier verschiedene Grundschulen gehen sollen ? 

Die verkehrstechnische Situation am neuen Standort bereitet Sorgen. Zeitgleicher Beginn des Unterrichtes am Gymnasium Eversten (1.032 Schüler:innen), an der Oberschule Eversten (430 Schüler:innen), an der Grundschule und der Berufsverkehr macht den Schulweg durch die hohe Frequentierung zu einer Herausforderung. Es wird befürchtet, dass ältere Schüler:innen auf die Grundschüler:innen keine Rücksicht nehmen.

Wie wird der mögliche negative Einfluss der älteren Schüler:innen und Jugendlichen auf die Grundschüler:innen eingeschätzt?

Das neue Grundstück umfasst lediglich ca. 3.000 m². Der aktuelle Standort der GS Wechloy umfasst ca. 10.000 m². Warum verkleinert man die Fläche für eine GS? Wir befürchten, dass so keine räumlichen Schulerweiterungen, keine Pausenhofgestaltung oder Bewegungs- und Begegnungsräume für Schüler:innen möglich sind.

Wäre es möglich, eine Teilfläche des Parkplatzes des Oldenburger Kollegs für den Pausenhof der neuen GS zu nutzen?

Die Sportangebote von OBS und Gymnasium sind bereits stark ausgelastet. Wie können ausreichende Hallenzeiten für alle drei Schulen sichergestellt werden?

Falls eine zusätzliche Halle gebaut werden soll, wo, wann und wie ist diese geplant? Bisher wurde dazu nicht im EGH berichtet.

Warum listet die Verwaltung keine Vorteile des aktuellen Standortes Wechloy auf? Es gibt die Annahme, dass die Uni/das Land das Grundstück in Wechloy kaufen und
umfänglich bebauen will. Was passiert mit dem Grundstück in Wechloy?

Gegenüber der Gaststätte „Zum Drögen Hasen“, südl. der neuen Uni-Labore gibt es eine große leere Fläche, die vor längerer Zeit zum Verkauf angeboten wurde. Wir bitten um Prüfung, ob sich diese Fläche als alternativer Standort für die GS Wechloy anbietet. Die bisherige Fläche könnte im Gegenzug der Universität angeboten werden.

Es gibt Erweiterungsflächen am Standort Küpkersweg: Gemarkung Eversten, Flur 14, Flurstück 1019/18, Fläche 1126 qm, Gemarkung Eversten, Flur 14, Flurstück 1018/18, Fläche 758 qm, Gemarkung Eversten, Flur 14, Flurstück 24/28, Fläche 9456 qm. Unter Einbeziehung dieser Flächen könnten Neubaumaßnahmen ohne Umzug oder mit Umzug am gleichen Standort möglich sein. Wir bitten um Prüfung.

Laut Vorlage der Verwaltung ist am aktuellen Standort keine Mehrgeschossigkeit möglich. Da es aber für diese Fläche keinen Bebauungsplan gibt und nach §34 des Bauge-setzbuches verfahren werden muss, bitten wir um Erklärung der Aussage.

Laut Vorlage der Verwaltung soll es im Zuge der Schulwegsicherheit weitere Querungshilfen über die Bloherfelder Staße bzw. Tempo 30 Zonen geben. Wir bitten hier um genauere Ausführungen, da schon im Vorfeld die Umsetzbarkeit eine Tempo 30 Zone angezweifelt wird.