Antrag

Gründung einer Wohnungsgesellschaft

 

Zum o.g. Tagesordnungspunkt im AFB am 28.02.2024 „Gründung einer Wohnungsgesellschaft“ stellen wir folgenden Änderungsantrag als Ergänzung des Beschlussvorschlags der Verwaltung (Vorlage Nr. 24/0105):

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird mit der „Erweiterung des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau (EGH)“ um den Betreibsteil Wohnungsgesellschaft beauftragt. Die Verwaltung legt zur Sitzung des AFB am 03.04.2024 eine entsprechende Änderung der Betriebssatzung vor.
Die Organisationsuntersuchung EGH berücksichtigt die Erweiterung um den Betriebsteil Wohnungsgesellschaft.

Zur Begründung:
Die rechtliche Stellungnahme zu möglichen Gesellschaftsformen einer Wohnungsgesellschaft für die Stadt Oldenburg vom Januar 2024 kommt zu der eindeutigen Handlungsempfehlung den bestehenden EGH um eine entsprechenden Betriebsteil Wohnungsgesellschaft zu erweitern. 
Eine Erweiterung des EGH ist mit dem geringsten finanziellen, personellen und sachlichen Aufwand verbunden und würde die Leistungsfähigkeit der Stadt im Vergleich zu den übrigen Modellen am wenigsten belasten. Kommunalrechtlich ist eine Erweiterung zulässig und vergabe- und beihilferechtlich unkritisch.
Auch die mit der Gründung einer Wohnungsgesellschaft verfolgten Ziele sind mit dieser Gesellschaftsform zu erreichen.  
In dem Gutachten heißt es: „Die Vorgaben der Zulässigkeit einer wesentlichen Erweiterung des EGH lassen sich leicht umsetzen, da die vorgesehenen Tätigkeitsfelder bereits abgedeckt werden. Es würde sich lediglich der Umfang vergrößern. Die bestehende Betriebssatzung muss entsprechend angepasst werden.“
Die Erweiterung des EGH muss in der derzeit stattfindenden Organisationsuntersuchung berücksichtigt werden.
Sollte sich im späteren Betrieb herausstellen, dass die „Umwandlung des EGH in eine städtische GmbH“ bzw. in eine „Städtische GmbH & Co. KG“ sinnvoller wäre, kann auf die Ergebnisse der parallel zu beauftragenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu diesen Varianten zurückgegriffen werden. 
Die jetzige Entscheidung für die Gründung der Wohnungsgesellschaft innerhalb des EGH ermöglicht die zeitnahe Umsetzung und minimiert den Verwaltungs- und Untersuchungsaufwand. Im Rahmen der Umsetzungsplanung sollte mit der Erstellung eines Businesscase auch sichergestellt werden, dass mit der Erweiterung des EGH ein angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Stadt sichergestellt wird.

Die Vorteile dieser Gesellschaftsform werden auf den Seiten 21 und 22 des Gutachtens zusammengefasst wie folgt aufgelistet:
• Wichtige Kernaufgaben der Daseinsfürsorge werden haushälterisch ausgegliedert 
•  Umfassende Kontrolle: Rat und Betriebsausschuss haben sowohl Kontroll- als auch Führungsaufgaben 
• Keine Grunderwerbsteuer bei (wirtschaftlicher) Übertragung von Grundstücken 
• Geringster „Gründungsaufwand“ im Vergleich zu den übrigen Modellen 
• Bestehendes Knowhow, Personal- und Sachressourcen bleiben behalten und werden ggf. gestärkt 
•  Stadt kann Synergieeffekte erzielen und Belastungen durch doppelte Strukturen vermeiden 
• Konkurrenz um Bauland und qualifiziertes Personal wird nicht verstärkt 
• Inhouse-Fähigkeit zur Kernverwaltung, einfache Aufgabenübertragung 
• Grundstücksübertragungen wären beihilferechtlich ohne Weiteres zulässig 
• Leistungsfähigkeit der Stadt würde im Vergleich zu den übrigen Modellen am wenigsten belastet


Mit freundlichen Grüßen


f.d. die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen                                           f.d. SPD-Fraktion
Ruth Drügemöller, Nicolai Beerheide, Rita Schilling                         Jens Freymuth, Thomas Klein
Michael Wenzel, Oliver Rohde, Dr. Sebastian Rohe                           Margrit Conty, Ulf Prange