Antrag

Potenzieller Wohnraumbestand im Eigentum der Stadt Oldenburg

Zur nächsten Ausschusssitzung bitten wir um Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Potenzieller Wohnraumbestand im Eigentum der Stadt Oldenburg

auf die Tagesordnung.

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Wohngebäude und Wohneinheiten werden durch den EGH bewirtschaftet?
a. Wie hoch ist der Anteil der vermieteten Wohneinheiten, wie viele Wohngebäude bzw. Wohneinheiten stehen leer? Wie groß ist die vermietete Fläche insgesamt (in qm?)
b. Wie viele Mieterinnen leben in diesen Wohnungen?
c. Wie hoch ist die durchschnittliche Miete (je qm)?
d. Wie hat sich der Wohnungsbestand in den letzten zehn Jahren entwickelt?
2. Wie viele weitere Immobilien sind insgesamt im Eigentum der Stadt Oldenburg, die grundsätzlich zu Wohnzwecken genutzt werden könnten?
3. Welche und wie viele weitere unbebaute Grundstücke, auf denen Baurechte bestehen, sind insge-samt im Eigentum der Stadt Oldenburg?

Begründung:

Die Ratsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD streben die Gründung einer städtischen Woh-nungsgesellschaft an. Dies wurde im Kooperationspapier aus dem Beginn der Ratsperiode vereinbart und auch durch den aktuellen Antrag im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zum 01.03.2023 bekräftigt. In diesem Antrag werden auch die Ziele und Aufgaben der Wohnungsgesellschaft ausführlich dargestellt. Paral-lel zur Erarbeitung eines Gesellschaftsvertrages wollen wir aktuelle Zahlen und Fakten zum derzeitigen und potenziellen Wohnraumbestand im Eigentum der Stadt Oldenburg festhalten.
Dabei geht es um den Bestand von Wohnungen im Eigenbetrieb für Gebäudewirtschaft und Hochbau, aber darüber hinaus auch um weitere Wohnungen im Eigentum der Stadt Oldenburg oder den von ihr verwalteten Stiftungen. Auch die Potenziale für zusätzlichen Wohnraum, der sich etwa durch Sanierung leerstehender Gebäude oder der Nutzung von Baurechten ergibt, wollen wir ermitteln.

In eine mögliche Wohnungsgesellschaft würden nach ihrer Gründung zunächst die Wohnungen im Bestand der Stadt Oldenburg einfließen. Auch die Verwaltung der Wohnungen z.B. der Klävemannstiftung könnte wei-terhin zentral durch die Wohnungsgesellschaft erfolgen. Auf dieser Grundlage könnte die zukünftige Woh-nungsgesellschaft in den folgenden Jahren dann sukzessive weitere Wohnungen erwerben, sanieren oder bauen und damit Schritt für Schritt zu einer aktiv gestaltenden Akteurin auf dem Oldenburger Wohnungs-markt werden, die dazu beiträgt stadtplanerische, soziale und ökologische Ziele zu erreichen.