Antrag

Antrag zur Festlegung eines Vorkaufsrechtes für die Stadt beim Verkauf von städtischen Grundstücken

Wir bitten um Aufnahme des TOP „Vereinbarung eines dauerhaften Vorkaufsrechtes für die Stadt beim Verkauf städtischer Grundstücke"

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg vereinbart bei allen Grundstücksverkäufen in den privatrechtlichen Kaufverträgen ein dingliches Vorkaufsrecht nach § 1098 BGB zugunsten der Stadt.


Begründung:
Mit der Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes beim Verkauf städtischer Grundstücke sichert sich die Stadt Oldenburg dauerhaft die Möglichkeit beim Weiterverkauf auf diese Grundstücke zuzugreifen.

Die Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Kommune ist in den §§ 24 bis 28 des BauGB geregelt, kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. gültiger B-Plan, Sanierungsgebiet, Erhaltungssatzung, im F-Pan ausgewiesene unbebaute Flächen, etc.) ausgeübt werden und wenn ein öffentliches Interesse an der Nutzung der Fläche besteht. Ein vertraglich festgelegtes und im Grundbuch eingetragenes dingliches Vorkaufsrecht nach 
§1098 BGB gibt dagegen die Möglichkeit, bei jedem Verkaufsfall zu prüfen, ob die Stadt ein Interesse an dem Grundstück hat und dieses erwerben möchte.

Dadurch lassen sich städtebauliche Ziele und Interessen besser verfolgen. Zudem kann die Stadt mit einem dinglich gesicherten Vorkaufsrecht  sicherstellen, dass insbesondere gewerbliche Flächen einer bestimmten Nutzung oder einem bestimmten Branchenmix zugeführt werden, die auch der Wirtschaftsförderung dienen.
Die Vereinbarung eines Vorkaufsrechtes nach BGB ist ein gebräuchlicher Bestandteil von städtischen Verkaufsverträgen. Eine solche Festsetzung schadet weder der/dem späteren Verkäufer*in, noch der Stadt. Das Vorkaufsrecht würde nur ausgeübt, soweit das betreffende Grundstück aus Sicht der Stadt eine Bedeutung für die Stadtentwicklung hat. Der/die Verkäufer*in erhielte den mit einem potentiellen Käufer vereinbarten Kaufpreis.

 

Mit freundlichen Grüßen


Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen                                                               Für die SPD-Fraktion
Ruth Drügemöller, Dr. Sebastian Rohe,                                                                  Jens Freymuth, Margrit Conty, 
Rita Schilling, Nicolai Beerheide                                                                             Thomas Klein