Antrag

Festlegung eines Vorkaufsrechtes für die Stadt beim Verkauf von städtischen Grundstücken

Zur Sitzung des AFB am 07.02.2024 bitten wir um Aufnahme des TOP
 

„Vereinbarung eines dauerhaften Vorkaufsrechtes für die Stadt beim Verkauf städtischer Grundstücke“


Wir bitten die Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt um Darstellung aller Festlegungen und Formulierungen, die seitens der Stadt Oldenburg üblicherweise in Verkaufsverträgen städtischer Grundstücke für alle Arten von Grundstücken vereinbart werden. Insbesondere geht es um Regelungen zum Verkauf von Gewerbegrundstücken und von Grundstücken, die zur Wohnbebauung veräußert werden.

 

Begründung:

Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen wurde bereits mehrfach darüber diskutiert, wie die Stadt Oldenburg dauerhaft den Zugriff auf städtische Grundstücke erhalten kann, nachdem diese an Dritte verkauft wurden. Im Ausschuss wurde im Rahmen der Diskussion seitens der Verwaltung mündlich aufgezeigt, dass es bereits eine Vielzahl von Regelungen in den Kaufverträgen gibt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechtes für die Kommune ist in den §§ 24 bis 28 des BauGB geregelt, kann allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. gültiger B-Plan, Sanierungsgebiet, Erhaltungssatzung, im F-Pan ausgewiesene unbebaute Flächen, etc.) ausgeübt werden. Ein vertraglich festgelegtes und im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht nach § 1098 BGB kann dagegen bei jedem Verkaufsfall ausgeübt werden.

Mithilfe eines dinglich gesicherten Vorkaufsrechtes kann die Stadt daher sicherstellen, dass insbesondere gewerbliche Flächen einer bestimmten Nutzung oder einem bestimmten Branchenmix zugeführt werden, die der Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung dienen. Ein Vorkaufrecht kann verhindern, dass die Grundstücke an Spekulanten oder Investoren verkauft werden, die die Preise in die Höhe treiben oder die Flächen nach einem Ankauf womöglich brachliegen lassen. Mithilfe eines solchen Vorkaufsrechtes könnte die Stadt ihre städtebaulichen Ziele und Interessen besser verfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen                           Für die SPD-Fraktion

Ruth Drügemöller, Dr. Sebastian Rohe,                                  Jens Freymuth, Margrit Conty,

Rita Schilling, Nicolai Beerheide                                                Thomas Klein