Antrag

Information und Beteiligung der Bürger*innen zur Grundsatzentscheidung Stadionneubau

"Information und Beteiligung der Bürger*innen zur Grundsatzentscheidung Stadionneubau"

Beschlussantrag 1:
Zeitplan für die politische Entscheidungsfindung zum Stadionneubau in Oldenburg(1)
Vor einer weiteren politischen Entscheidung über einen Stadionneubau in Oldenburg erfolgt eine umfassende Beteiligung.

1. Unter der Voraussetzung, dass alle schriftlich vorliegenden Gutachten in der Stadionplanungsgesellschaft Anfang März 2023 mit einer fundierten aktualisierten Kostenschätzung vorgestellt worden sind, sind alle betroffenen Fachausschüsse (Verkehrsausschuss, Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, Sportausschuss, Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Ausschuss für Stadtplanung und Bauen, Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima) ebenfalls über den aktuellen Stand der Planungen, die Gesamtheit aller beauftragten Gutachten und ihrer Ergebnisse, sowie die veranschlagten Kosten in ihren ordentlichen Sitzungen zu beteiligen. Damit eine fundierte Entscheidung getroffen werden kann, sollte kein unnötiger Zeitdruck aufgebaut werden und auf die Einberufung von Sondersitzungen der Ausschüsse verzichtet werden. Wenn nicht alle Gutachten vor den Beratungen in den Ausschüssen rechtzeitig schriftlich vorliegen, müssen die Beratungen verschoben werden.
2. Um die Öffentlichkeit zeitnah einzubeziehen, werden alle Ausschüsse, die über die Stadionentscheidung beraten, live übertragen.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine eigene Veranstaltung für die Öffentlichkeit durchzuführen, um über den Stand der Planungen zu informieren.

1) Alle drei Teilbeschlüsse sind in den Ausschüssen und dem Rat einzeln abzustimmen.

Begründung:
Der geplante Neubau eines Fußballstadions beschäftigt den Rat und die Bürger*innen der Stadt seit längerer Zeit. In der letzten Sitzung der Stadionplanungsgesellschaft kündigte der Oberbürgermeister an, die nächste Ratsentscheidung am 15.04.2024 einholen zu wollen. Der Oberbürgermeister äußerte außerdem den Vorsatz, die zuständigen Fachausschüsse beteiligen zu wollen. Die nächste Sitzung der Stadionplanungsgesellschaft ist nicht terminiert - jedoch für den 05.03.2024 avisiert.
Vor dem Hintergrund der Tragweite der Entscheidung sollten alle betroffenen Fachausschüsse an den finalen Erkenntnissen aus der Stadionplanungsgesellschaft beteiligt werden, um so unter anderem auch die Expertise der beratenden Ausschussmitglieder einzuholen. Ein Großprojekt mit einem Investitionsvolumen von einem hohen zweistelligen Millionenbetrag und hohen jährlichen städtischen Zuschüssen für den Betrieb eines Stadions muss gründlich abgewogen und öffentlich bekannt gemacht werden. So muss die Öffentlichkeit umfassend über die Erkenntnisse aus der Stadionplanungsgesellschaft informiert werden, um eine ggf. vom Rat der Stadt Oldenburg getroffene Entscheidung inhaltlich nachvollziehen zu können.

Beschlussantrag 2:
Vorbereitung einer Einwohnerbefragung nach §35 NKomVG

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung einer Einwohnerbefragung nach § 35 NKomVG gemeinsam mit der Europawahl am 09.06.2024.
Die Befragung betrifft die Finanzierung des geplanten Fußballstadions. Die Frage lautet:
Die Stadt Oldenburg beabsichtigt, ein neues Fußballstadion an der Maastrichter Straße für xxxx Zuschauer zu bauen. Die geschätzten Investitionskosten betragen xxxxx2 Euro*. Der jährliche Verlustausgleich durch die Stadt Oldenburg, welcher gutachterlich geschätzt durch den Betrieb und Erhalt des Stadions entsteht, wird zwischen xxx Euro und maximal xxx(2) Euro betragen.

Soll die Stadt Oldenburg das geplante Stadion unter diesen Bedingungen finanzieren?
Ja
Nein
Enthaltung

* Sollte hier ein Kostenrahmen vorliegen, sollte dieser mit „minimal xxxx Euro und maximal xxxx Euro“
benannt werden.

Befragt werden sollen alle zur Europawahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Es soll zusammen mit der Europawahl die Möglichkeit der Urnen- und Briefwahl geben. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die benötigten Finanzmittel für die Einwohnerbefragung zu kalkulieren und bereitzustellen.

2) Nach dem Vorliegen aller Gutachten werden die Zahlen (bislang xxx) entsprechend in der Frage für die Einwohnerbefragung eingefügt.

Bei Annahme dieses Beschlussantrages wird die Grundsatzentscheidung über Stadionbau und -finanzierung entsprechend auf eine Ratssitzung nach der Einwohnerbefragung terminiert.

Begründung:
Die Diskussion um ein neues Stadion wird in Oldenburg von den Befürwortern wie von den Gegnern lebhaft und leidenschaftlich geführt. Sicherlich können beide Seiten dabei gute Argumente aufführen. Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist es allerdings entscheidend, dass die mehrheitliche, momentan 100-prozentige städtische Finanzierung eines Fußballstadions, dass im Wesentlichen nur durch einen Fußballverein genutzt werden wird, den Haushalt der Stadt Oldenburg über Jahrzehnte belasten wird. Auch wenn die Baukosten über einen Kredit einer Bau-/Betreibergesellschaft vorerst haushaltsneutral bestritten werden, muss doch diese Gesellschaft die Zinslast und die Tilgungsraten zahlen und den prognostizierten jährlichen Verlust bei den Betriebskosten stemmen. Das dadurch entstehende Defizit muss durch die Stadt ausgeglichen werden.
Somit stünde weniger Geld für grundlegende Aufgaben und die Daseinsvorsorge durch die öffentliche Hand zur Verfügung, wie z. B. die Förderung des Breitensports, die Kinderbetreuung oder Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Daher sollten die Bürgerinnen und Bürger nach dem im Beschlussantrag 1 beschriebenen sorgfältigen politischen Diskussionsprozess die Möglichkeit haben, über diese langfristige Investition abzustimmen.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bringt den Antrag noch vor der genauen Kostenschätzung ein, um die Möglichkeit offen zu halten, die Befragung am Termin der Europawahl durchzuführen und so eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen.
Selbstverständlich macht die formal unverbindliche Einwohnerbefragung nach §35 NKomVG nur Sinn, wenn sich die Ratsmitglieder, die sie beschließen, selbst verpflichten, sich an das Votum der Bürgerinnen und Bürger zu halten.

Für die grüne Ratsfraktion

Oliver Rohde
Rita Schilling